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Eine Demonstration von Thüringer Vertretern von Reisebusunternehmen, Reisebüros und Reiseveranstalter auf dem Domplatz in Erfurt.

© Martin Schutt/dpa

Wer möchte, kriegt sein Geld zurück: Bundesregierung einigt sich auf freiwillige Lösung für Reisegutscheine

Um die Reiseveranstalter zu unterstützen, hatte sich die Bundesregierung auf die Ausgabe von Gutscheinen verständigt. Nach Intervention der EU-Kommission ist dies nur noch optional.

Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: „Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.“

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Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung wollte die Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

Gutscheine sind von den Versicherungen gedeckt

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert - diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Geldes bestehen.

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an. (dpa)
 

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