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Wirtschaft: Wer wofür zahlt

Mit dem HartzIV-Gesetz hat die Bundesregierung den Kommunen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro jährlich fest versprochen. Dafür trägt der Bund ab Januar alle Kosten für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose ( ALG-II-Empfänger ).

Mit dem HartzIV-Gesetz hat die Bundesregierung den Kommunen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro jährlich fest versprochen. Dafür trägt der Bund ab Januar alle Kosten für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose ( ALG-II-Empfänger ). Die Kommunen zahlen nur noch für ihre Sozialhilfeempfänger . Beide Personengruppen erhalten von den Kommunen das Geld für Miete und Heizung . 29,1 Prozent dieser Summe trägt der Bund. Weil sich die Bundesländer nun nicht mehr an den Wohngeldkosten der Kommunen beteiligen müssen, sollen sie die gesparten Beträge ebenfalls an die Kommunen weiterreichen.

Bund und Kommunen liegen seit Jahresbeginn allerdings im Dauerstreit um die Kostenverteilung . Grund dafür ist die unsichere Datenlage – denn es gibt keine stichhaltigen Statistiken über die Verteilung der Kosten für Langzeitarbeitslose. Vollkommen unklar ist zudem noch immer, wie der finanzielle Ausgleich von „Gewinnern“ und „Verlierern“ der Hartz-Reform zwischen den Kommunen und Landkreisen organisiert werden soll. asi

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