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Wirtschaft: Werftenkonkurs: Kein Schadenersatz für Aktionär des Bremer Vulkan

Ein Vulkan-Aktionär, der im Zusammenhang mit dem Werftenkonkurs 300 Millionen Mark Schadenersatz vom Land Bremen fordert, hat nach Ansicht des örtlichen Oberlandesgerichts keine "Klagebefugnis". Deshalb hat jetzt der 4.

Ein Vulkan-Aktionär, der im Zusammenhang mit dem Werftenkonkurs 300 Millionen Mark Schadenersatz vom Land Bremen fordert, hat nach Ansicht des örtlichen Oberlandesgerichts keine "Klagebefugnis". Deshalb hat jetzt der 4. Zivilsenat des OLG jegliche Prozesskostenhilfe für die angestrebte Schadenersatzklage verweigert. Der Aktionär André Nixdorf wirft dem früheren Bremer Bürgermeister Klaus Wedemeier (SPD) vor, seine Regierung habe 1995 durch die Übernahme von Finanzierungsbürgschaften dafür gesorgt, dass der Werftenkonzern den verlustreichen Bau zweier Kreuzfahrtschiffe übernommen habe. Damit habe das Land eine Schädigung des Unternehmens und seiner Aktionäre in Kauf genommen, denn die Defizite seien von vornherein absehbar gewesen, argumentiert Nixdorf.

Der Verlust beim Bau der beiden Schiffe mit den Namen Costa I und II betrug nach seiner Darstellung mehr als 300 Millionen Mark. Damit sei die spätere Zahlungsunfähigkeit des Konzerns mitverursacht worden, und er als Aktionär habe letztlich seinen fünfstelligen Kapitaleinsatz verloren.

Als ersten Schritt vor der Klageerhebung hatte Nixdorf die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt. Damit scheiterte er aber sowohl vor dem Landgericht als jetzt auch vor dem Oberlandesgericht.

Laut Beschluss mit dem Aktenzeichen "4 W 7/2001" hat die angestrebte Klage "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg". Denn unabhängig von der Frage, ob überhaupt Ansprüche gegen das Land Bremen bestünden, habe ein einzelner Aktionär keine Klagebefugnis, entschied das OLG. Allenfalls der Insolvenzverwalter dürfte etwaige Forderungen geltend machen. André Nixdorf will gegen diesen Beschluss jetzt Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Falls er doch noch Schadenersatz bekommt, will er mit der zuerkannten Summe einen Fonds für die etwa 50 000 ehemaligen Vulkan-Aktionäre gründen. Soweit sie den Verlust ihrer Einlagen glaubhaft belegen können, sollen sie an der Entschädigung beteiligt werden, kündigte Nixdorf an.

Bei seiner Forderung stützt er sich auf Paragraph 117 des Aktiengesetzes. Danach muss Schadenersatz zahlen, wer vorsätzlich Einfluss auf eine Gesellschaft nimmt, damit sie zum Nachteil ihrer Aktionäre handelt. Am Montag notierte die Aktie in Frankfurt bei 0,32 Euro. Vor dem Konkursverfahren Mitte 1996 stand das Papier zeitweilig bei über 100 Mark, in den vergangenen Jahren stieg der Kurs auf maximal 1,62 Euro.

stg

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