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Wirtschaft: "Westdeutscher Atomstrom gefährdet Berliner Arbeitsplätze"

BERLIN (asi). In die Auseinandersetzung um das Stromnetz der Bewag im Westteil Berlins hat sich am Freitag auch die Senatsverwaltung eingeschaltet.

BERLIN (asi). In die Auseinandersetzung um das Stromnetz der Bewag im Westteil Berlins hat sich am Freitag auch die Senatsverwaltung eingeschaltet. Kurz vor Abschluß des Kartellverfahrens hat Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) die Wettbewerbsbehörde scharf angegriffen. Dem Tagesspiegel sagte Strieder, die Behörde würde bei ihrer Beurteilung außer Acht lassen, daß "ganz Westdeutschland in der Vergangenheit Überkapazitäten in der Stromerzeugung aufgebaut hat und diese nun in Berlin abladen will". Wenn das Kartellamt die Bewag Anfang Juli wie angekündigt dazu abmahnen sollte, das vorhandene Stromnetz in Berlin mit anderen Unternehmen zu teilen, befürchtet der Senator, daß "Atomstrom aus Westdeutschland Arbeitsplätze in Berlin vernichten wird."Die Sorge, daß öffentlich finanzierte (Kraftwerks-)Investitionen in Berlin "vernichtet werden", veranlasse ihn, sagte Strieder, die Verfügung der Berliner Landesenergieaufsicht "zu unterstützen". Die ihm selbst unterstellte Aufsichtsbehörde hatte die Bewag am Donnerstag aufgefordert, aus Sicherheitsgründen die Hochspannungsleitungen Wolmirstedt/Berlin maximal mit 400 Megawatt zu belasten, eine Leistung, die die Bewag bisher für sich beanspruchen will. Strieder sagte, daß der seit Monaten geführte Streit der Fachleute, ob eine Mehrbelastung der Leitungen im Havariefall das Stromnetz Berlins ausfallen ließe, für die Mitarbeiter seiner Aufsichtsbehörde entschieden sei. "Auf der Grundlage der zwei technischen Gutachten, die die Bewag vorgelegt hat", habe die Behörde geprüft und sich "der Auffassung der Bewag angeschlossen".Aus dem Bundeskartellamt verlautete, daß die Verfügung der Aufsichtsbehörde keinen Einfluß auf die Entscheidungsfindung des Amtes haben werde. Dies umso mehr, als der Bewag bereits mitgeteilt wurde, daß der technische Streit das Verfahren nicht entscheiden werde. Auch die Frage, ob die Bewag von ihr genutzte Strommengen an Wettbewerber abtreten muß, werde geprüft. In der dem Tagesspiegel vorliegenden Abmahnung heißt es dazu, daß "die Bewag von der Prämisse ausgeht, daß die Einleitungskapazitäten vorrangig zu eigenen Zwecken zur Verfügung stünden. Dies widerspricht jedoch dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz des Energiewirtschaftsgesetzes".Ein Sprecher der RWE Energie AG, einem der Stromerzeuger, die Berliner Kunden über die strittige Leitung versorgen wollen, sagte, daß man Gespräche mit der Berliner Aufsichtsbehörde führen wolle. Notfalls werde man die Verfügung der Behörde verwaltungsgerichtlich klären lassen. Unterdessen gab die schwäbische EnBW am Freitag bekannt, daß "während des Kartellverfahrens" weitere Kunden ihre Verträge mit der Bewag gekündigt hätten. Dazu zählten die "Schaubühne", das "Quartier 206" in der Friedrichstraße und ein Gewerbebetrieb.

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