zum Hauptinhalt

Wirtschaft: WestLB muss 1,5 Milliarden zurückzahlen

Landesbank verliert weitere Runde im Beihilfestreit mit der EU/Kapitalerhöhung beschlossen

Düsseldorf (mv/HB). Die Bundesregierung muss von der Westdeutschen Landesbank (WestLB) mehr als 800 Millionen Euro Beihilfen plus Zinsen zurückverlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Aktenzeichen: C209/00). Deutschland habe einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nicht ordnungsgemäß ausgeführt und damit gegen den EU-Vertrag verstoßen, hieß es zur Begründung. Mit Zinsen macht die Rückforderung inzwischen etwa 1,5 Milliarden Euro aus.

In dem Rechtsstreit geht es um die Eingliederung der nordrhein-westfälischen Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) in die WestLB im Januar 1992. Bei der Übertragung des WfA-Kapitals an die Bank hatte das Land NRW keine Gegenleistung durch höhere Anteile an den Dividenden oder den Kapitalerträgen der WestLB erhalten. Vielmehr war seinerzeit vereinbart worden, dass das Land NRW für das bereitgestellte Kapital der WfA eine Verzinsung von jährlich 0,6 Prozent als Vergütung von der WestLB erhält. Dieser Satz jedoch erschien der Brüsseler EU-Kommission zu niedrig: Eine marktübliche Vergütung hätte in ihren Augen bei zwölf Prozent liegen müssen. Deshalb sei die Übertragung des WfA-Vermögens eine nach europäischem Recht verbotene Beihilfe, die zurückverlangt werden müsse.

Ob die WestLB tatsächlich eine verbotene Beihilfe in der von der EU-Kommission angenommenen Höhe von mehr als 800 Mill. Euro bekommen hat, ist Gegenstand weiterer Verfahren beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) und dem EuGH. Der Bundestagsabgeordnete Hartmut Schauerte (CDU), der schon 1992 als finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag die Übertragung der WfA als „wettbewerbsverzerrendes Geschenk an die WestLB“ kritisiert hatte, ist das gestrige Urteil des EuGH bereits ein Präjudiz für das Verfahren. Der Hamburger Professor für Europarecht, Gert Nicolaysen, mahnt allerdings zur Differenzierung: Das Verfahren vor dem EuGH, über das gestern entschieden wurde, sei ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Bundesregierung, weil diese die Beihilfe trotz Beschlusses der Brüsseler Kommission nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückgefordert habe.

Die Verfahren, in denen es um die grundsätzliche Frage der Beihilfe und ihrer Höhe gehe, hätten dabei keine „aufschiebende Wirkung“. Nicolaysen bestätigt jedoch, dass der EuGH nach der gestrigen Entscheidung die Zinsmodalitäten bei der Übertragung des WfA-Vermögens offensichtlich als Beihilfe ansieht. Die WestLB hält diese Frage allerdings noch nicht für entschieden.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte, man werde in Gesprächen mit der Landesregierung in NRW darauf hinwirken, dass die Beihilfen „EG-vertragskonform“ zurückgezahlt werden. Beim Finanzministerium NRW und auch bei der WestLB wies man darauf hin, der Europäische Gerichtshof habe ausdrücklich bestätigt, dass die Beihilfen nicht zwingend in bar zurückgezahlt werden müssten. Die bislang im Beihilfestreit vorgeschlagenen Varianten einer bargeldlosen Rückzahlung hatte die EU-Kommission jedoch abgelehnt. Das Land NRW sollte eine zusätzliche Beteiligung am Wertzuwachs der WestLB zwischen 1992 und 1998 oder eine stille Einlage in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro erhalten. Die EU-Kommission war jedoch der Ansicht, dass ein privater Investor wohl nicht bereit gewesen wäre, gegen eine Beteiligung am Wertzuwachs oder eine verzinste Einlage auf eine sichere Forderung zu verzichten. Nur dann könne man von einer wettbewerbskonformen Lösung statt verbotener Beihilfe sprechen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Jochen Dieckmann sagte, dass es nicht zu einem Kapitalentzug bei der WestLB kommen werde, „denn das Land würde im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht der Bank das Kapital wieder zur Verfügung stellen.“ Wie diese EU-konforme neue Kapitalausstattung allerdings aussehen werde, ließ der Minister offen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false