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Wirtschaft: Wettbewerb soll Strompreis drücken Letzte Hürde für neues Energierecht genommen

Berlin - Nach monatelangem Hin und Her haben sich Rot-Grün und Union abschließend auf ein neues Energierecht geeinigt. „Die Verbraucher können sich freuen“, sagte der Verhandlungsführer der Union, der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU), dem Tagesspiegel.

Berlin - Nach monatelangem Hin und Her haben sich Rot-Grün und Union abschließend auf ein neues Energierecht geeinigt. „Die Verbraucher können sich freuen“, sagte der Verhandlungsführer der Union, der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU), dem Tagesspiegel. „Nun hat kein Monopolist mehr die Möglichkeit, seine Preise für Strom oder Gas willkürlich zu erhöhen.“ Wenn sich Kohle, Gas und Öl nicht weiter verteuerten, könnten die Tarife langfristig sogar sinken. Die großen Versorger hatten dies stets bestritten.

Das Energiewirtschaftsgesetz gilt als eines der letzten Großprojekte dieser Legislaturperiode. Es soll den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt neu regeln. Dazu ist die Einrichtung einer Bundesnetzagentur vorgesehen, die die Preisgestaltung der Netzbetreiber überwacht. Nach EU-Vorgaben hätte das neue Energierecht schon im vergangenen Jahr in Kraft treten sollen, der Gesetzgebungsprozess hatte sich aber immer wieder verzögert. Zunächst hatten sich SPD und Grüne regierungsintern nicht einigen können, dann legte die Union im Bundesrat ihr Veto ein und verwies das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.

Dort erreichten die Verhandlungsführer schon in der vergangenen Woche eine weitgehende Einigung. Ein Punkt war jedoch noch offen geblieben: die Frage, wie weit die Länder an der Regulierung der Netzentgelte beteiligt werden sollen. Nun haben sich beide Seiten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt: Die Länder, die an der Regulierung mitwirken wollen, können dies bei Unternehmen mit weniger als 100000 Kunden tun, diejenigen, die es nicht wollen, dürfen diese Aufgabe der Bundesnetzagentur überlassen.

„Die Einigung zeigt, dass die Union im Bundesrat konstruktiv mitwirkt“, sagte Rhiel. „Der Vorwurf einer Blockadepolitik greift nicht.“ Auch die Kritik von Seiten der Grünen, wonach der Verbraucherschutz im neuen Energierecht zu kurz komme, wies Rhiel zurück: „Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz.“ Unter anderem hatten sich Koalition und Opposition darauf verständigt, nicht nur künftige Preiserhöhungen zu kontrollieren, sondern auch alle derzeitigen Netzdurchleitungsgebühren zu überprüfen. Dies soll – anders als ursprünglich geplant – nicht nur für die Strom-, sondern auch für die Gasnetze gelten.

Bei der Kalkulation der Netzgebühren hatten sich Rot-Grün und Union auf das Prinzip des Realkapitalerhalts geeinigt. Demnach dürfen die Netzbetreiber nur tatsächlich anfallende Kosten bei der Berechnung ihrer Gebühren berücksichtigen. Die Stromwirtschaft und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) konnten sich mit ihrer Forderung nach einer investitionsfreundlicheren Kalkulationsmethode nicht durchsetzen. Nun soll das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten.

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