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Wettbewerbsgesetz: Milchbauern droht Arger mit Bundeskartellamt

Die Bauern können bei der Forderung nach höheren Milchpreisen nicht mit Unterstützung des Kartellamtes rechnen.

"Wir prüfen gerade, ob der Aufruf des Bundesverbands der Milchviehhalter zum Lieferstopp als Boykottaufruf zu werten ist", sagte Silke Kaul, Sprecherin des Bundeskartellamts, dem Tagesspiegel. Das wäre nach Paragraf 21 des Wettbewerbsgesetzes rechtswidrig. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen dem Verband Bußgelder in Millionenhöhe.

Umgekehrt können die Bauern bei der Forderung nach höheren Milchpreisen nicht mit Unterstützung des Kartellamtes rechnen. Die Behörde habe zwar bereits mehrere Beschwerden von Bauernpräsident Gerd Sonnleitner darüber erhalten, dass der Handel die Milch unter Einstandspreis verkaufe, sagte die Sprecherin. "Unsere Untersuchungen haben diesen Verdacht bisher aber nicht bestätigt." (Tsp)

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