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Wettbewerbsrecht: EU verhängt Milliardenbuße für Energiekonzerne

Eon und Gaz de France müssen eine Kartellstrafe in Milliardenhöhe zahlen. Die EU-Kommission ahndet damit wettbewerbswidriges Verhalten.

Die Geldbußen gegen Eon und das Tochterunternehmen Eon Ruhrgas sowie den französischen Versorger Gaz de France belaufen sich auf je 553 Millionen Euro. Das teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit. Die Gesamtstrafe beträgt damit 1,106 Milliarden Euro – das zweithöchste Bußgeld in der europäischen Wettbewerbsgeschichte.

Die Kommission ahndet damit nach eigenen Angaben nicht erlaubte Absprachen der Unternehmen im Zusammenhang mit dem Bau der Mega-Pipeline, durch die Gas nach Deutschland und Frankreich fließt. Die Firmen hätten sich im Jahr 1975 darauf geeinigt, kein Gas, das über diese Pipeline transportiert wird, im Heimatmarkt des jeweils anderen Anbieters zu verkaufen. Auch nach der Liberalisierung des europäischen Energiemarktes im Jahr 2000 hätten die Firmen die Vereinbarung umgesetzt. Das sei ein Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Damit verhängt die Kommission nach eigenen Angaben erstmals eine Kartellstrafe gegen ein Energieunternehmen. Die Vereinbarung habe die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. "Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerwiegendsten Kartellverstößen."

Die Behörde habe daher keine andere Wahl gehabt, als hohe Geldbußen zu verhängen. "Diese Entscheidung gibt den Energieversorgern ein deutliches Signal, dass die Kommission keinerlei wettbewerbswidriges Verhalten duldet." E.on muss dem Beschluss zufolge 553 Millionen an Strafe zahlen – weniger als ein Prozent des Umsatzes. Der Kommission ist es grundsätzlich erlaubt, in Kartellverfahren eine Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes zu verhängen.

Eon Ruhrgas hat angekündigt, gegen die verhängte Kartellstrafe klagen zu wollen. "Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben", erklärte Ruhrgas-Chef Bernhard Reutersberg. "Die Entscheidung und insbesondere das hohe Bußgeld sind nicht nachvollziehbar."

ZEIT ONLINE, dpa

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