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Wirtschaft: Widerstand gegen das Kanzler-Versprechen ist sinnlos

Die Einen nennen es einen notwendigen Schritt um Sozialdumping auf Baustellen und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) einzudämmen. Die Anderen bezeichnen es als einen schädlichen, dirigistischen und unfinanzierbaren Versuch des Bundeskanzlers, den Gewerkschaften noch kurz vor der Bundestagswahl einen Gefallen zu tun.

Von Antje Sirleschtov

Die Einen nennen es einen notwendigen Schritt um Sozialdumping auf Baustellen und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) einzudämmen. Die Anderen bezeichnen es als einen schädlichen, dirigistischen und unfinanzierbaren Versuch des Bundeskanzlers, den Gewerkschaften noch kurz vor der Bundestagswahl einen Gefallen zu tun. Die Rede ist vom Tariftreuegesetz. Das Gesetzesvorhaben, im vergangenen Dezember vom Kabinett beschlossen, wird heute im Bundestag beraten - und soll Anfang April in Kraft treten.

Danach werden alle öffentlichen Auftraggeber - also Bund, Länder und Kommunen - verpflichtet sein, bei Aufträgen im Baubereich und im Nahverkehr Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Auftragsvergabe geltenden Tariflohn zahlen. Untergrenze des Auftrags muss 50 000 Euro sein.

Hintergrund ist die Errosion der Flächentarifverträge in den beiden Branchen. Seit Jahren gibt es immer weniger Unternehmen, die sich den Verträgen unterwerfen. Mit niedrigeren Lohnkosten kämpfen die Betriebe im härter werdenden Wettbewerb um Aufträge - auch bei öffentlichen Ausschreibungen. Und weil auch das immer schwerer wird, nutzen sie in letzter Zeit immer häufiger die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Unternehmen, die noch geringere Löhne zahlen.

Den öffentlichen Auftraggebern ist diese Entwicklung nicht unrecht. Weil in die Kassen frisches Geld immer spärlicher fließt und Personalausgaben wie Sozialleistungen keinen Spielraum zum Sparen geben, wurden die Investitionsetats schrittweise zurück gefahren. Mit weniger Geld aber die gleichen Leistungen erbringen, das geht nur, wenn die Unternehmen ihre Arbeit immer preiswerter anbieten.

Nur die Gewerkschaften - allen voran Verdi und die Baugewerkschaft - beobachten diesen Prozess mit wachsendem Unmut. Schließlich löst sich eines ihrer Hauptkampffelder, der Flächentarifvertrag, immer weiter auf. Diesen Trend umzukehren rangen sie im vergangenen Herbst Kanzler Gerhard Schröder (SPD) die Zusicherung des Tariftreuegesetzes ab. Natürlich in Sorge um die Qualität der Leistungen auf dem Bau und im ÖPNV und in Sorge um die sozialen Standards der Beschäftigten.

Von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos), der mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragt wurde, sagt man, er sei von Anfang an gegen das Vorhaben gewesen. Schließlich versperrt es vor allem ostdeutschen Betrieben den Weg zu Aufträgen in den alten Bundesländern, wo die geltenden Tariflöhne höher liegen. Auch heute noch munkelt man auf den Fluren seines Hauses, er habe letztlich eingewilligt, um schlimme Auswucherungen im Gesetz verhindern zu können.

Gelungen ist ihm das nicht. Müllers Plan, im Gesetz festzuschreiben, dass die Auftraggeber darauf achten müssen, dass Betriebe den in ihrem Heimatort gültigen Tarifvertrag einhalten, kassierten die Gewerkschaften bereits in der Vorabstimmung. Und auch die Arbeitgeberverbände nahmen Müllers Misserfolg gern hin. Schließlich, so mutmaßt man im Wirtschaftsministerium, gewinnen immer mehr ostdeutsche Betriebe öffentliche Ausschreibungen in den alten Ländern - nicht nur in Niedersachsen und Bayern. Auch in Köln Düsseldorf und Bremen.

Im Kampf gegen das Gesetz unterlegen waren letztlich auch einige Bundestagsabgeordnete der Grünen, die Ende Dezember ihre Fraktion davon überzeugen konnten, gegen das Vorhaben zu votieren. 24 Stunden nach der ersten Abstimmung ließ die Parteispitze allerdings erneut abstimmen und überzeugte den Kanzler schließlich davon, dass die Grünen das Vorhaben mittragen werden.

Seitdem erlahmt die Motivation der zahlreichen Gegner des Gesetzes - in den Bundesministerien bei den Grünen und auch in den Bundesländern, die sich vergangene Woche im Bundesrat gegen das Gesetz aussprachen. "Widerstand sinnlos" heißt es hinter vorgehaltener Hand, "des Kanzlers Versprechen wird durchgedrückt". Letzte Hoffnung der Tarifrebellen: Im März erwartet man ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Rechtmäßigkeit der dem Tariftreuegesetz ähnlichen schon in Berlin geltenden Vergabeordnung überprüft.

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