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Wirtschaft: Wie bekommen Patienten ihr Geld zurück?

500 Mill.DM, so Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, haben Zahnärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten zuviel Honorar für Zahnersatz berechnet, das sie nun zurückzahlen sollen.

500 Mill.DM, so Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, haben Zahnärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten zuviel Honorar für Zahnersatz berechnet, das sie nun zurückzahlen sollen.Das geht auf einen Spruch des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zurück, der bundesweit gilt.(AZ: L 11 B 32/98 KA) Die Frage ist: Woher wissen die Betroffenen, ob und wieviel sie überzahlt haben? Und: Für welche Zeit rückwirkend kann ein Anspruch geltend gemacht werden?

Jeder dritte Zahnarzt, so haben die Krankenkassen bei der Auswertung hunderttausender Fälle festgestellt, hat das seit Jahresbeginn 1998 geltende neue Recht für die Berechnung von Zahnersatzleistungen nicht richtig angewandt.Sie folgten einer - wie sich jetzt herausgestellt hat rechtswidrigen - Empfehlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und berechneten ihren Patienten mehr als nach dem Gesetz erlaubt.Worum geht es dabei?

Patienten sind Kostenvoranschläge berechnet worden, obwohl im Gesetz steht, daß sie kostenfrei ausgestellt werden müssen.Dies gilt auch dann, wenn der Patient einen anderen Zahnarzt aufsucht, um sich dort den Zahnersatz eingliedern zu lassen.

Zahnärzte berechnen für Zahnersatz, der über das normale Maß hinausgeht (zum Beispiel keramisch verblendete Kronen und Brücken), außer einem Zuschlag für das Material auch ein höheres als das nach der Gebührenordnung vorgesehene Honorar.

Horst Seehofer hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, ihrerseits die vertragswidrig handelnden Zahnärzte aufzufordern, die "überhöhten Rechnungsbeträge" den Patienten zurückzuzahlen.Nicht die Krankenkassen sind also in diesen Fällen Geldempfänger, sondern deren Versicherte, die nach der neuen Rechtslage beim Zahnersatz Privatpatienten der Zahnärzte sind und von ihren Kassen lediglich Festbeträge erstattet bekommen.

Die Krankenkassen sind nun andererseits Ansprechpartner ihrer Versicherten, um herauszufinden, ob es Geld zurückgeben kann.Wer seit Januar 1998 Zahnersatz eingegliedert bekommen hat, kann seiner Kasse die Rechnung zur Prüfung vorlegen.Stellt sich heraus, daß zuviel berechnet wurde, geht der nächste Weg zum Zahnarzt.Ob der bereit ist, Geld zurückzuzahlen, steht dahin, zumal das Landessozialgericht noch kein Urteil gefällt, sondern in einem "Einstweiligen Verfahren" bestätigt hat, daß die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Zahnärzte über die "korrekte" Abrechnung zu informieren hat.Dieser Vorgabe beugte sich die KZBV in der vergangenen Woche.

Die Begründung des Gerichtsbeschlusses ist eindeutig, so der Minister, der vom "Sieg für die Patienten" spricht - die sich nun aber selbst "kümmern" müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.

WOLFGANG BÜSER

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