zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Wie man Aktien verkauft

Eine Konsortialbank ist auch im Interesse des Anlegers

In Deutschland sind Privatplatzierungen möglich. Eine Aktiengesellschaft kann ihre Aktien über das Internet oder über Anzeigen verkaufen. Allerdings muss ein Prospekt bei der Börse oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hinterlegt werden. Das Berliner Unternehmen Bechstein hat es vorgemacht: 1996 wurde der Klavier und Flügelhersteller in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, 1997 wurden die Aktien ausgegeben. Der Nennwert betrug 500 D-Mark, angeboten und gekauft wurden sie für 1500 D-Mark. „Wir haben die Aktien über Zeitungsanzeigen angeboten“, sagt der Vorstandsvorsitzende Karl Schulze. Rund 1000 Käufer griffen zu. Sie erhielten die Aktien als echtes Wertpapier. An der Börse konnte es zunächst nicht gehandelt werden. Erst 1998 ging Bechstein auch an die Börse. Hierzu musste nach dem Wertpapierhandelsgesetz eine Wertpapierkennnummer beantragt werden.

Für den Verkauf der Aktien via Internet gibt es Vorbilder. Auch das vor allem auf Spiele fokussierte Softwarehaus Entertainment brachte seine Papiere im Jahr 2000 über das Internet an die Aktionäre. Schließlich kündigte die Wertpapierhandelsbank Net-Ipo 1990 an, Aktienplatzierungen über das Internet vorzunehmen.

Der Handel der Wertpapiere an der Börse ist dann der nächste Schritt. Um beispielsweise an der Frankfurter oder auch der Berliner Börse platziert zu werden, braucht es eine so genannte Konsortialbank oder einen Wertpapierdienstleister. „Sie können alle Unterlagen selbst vorbereiten, wir prüfen dies dann, aber einreichen muss es ein Institut oder ein Wertpapierdienstleister“, sagt Eva Klose von der Börse Berlin.

Eine Konsortialbank ist auch durchaus im Interesse der Anleger. Nur dann können die Papiere nämlich in ein Depot eingebucht werden, sagt ein Sprecher der Deutschen Bank. Und eine Bank garantiert auch, dass für die Aktien zunächst ein Höchstpreis festgesetzt wird, und damit Kursfantasie besteht. Bei einer Auktion hingegen wird von Anfang an ein Höchstpreis festgeschrieben. Im konkreten Fall Google warnt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW),: „Die nutzen die Gier der Leute aus.“ Bei einer Auktion könne schon in der Erstnotierung die ganze Fantasie für den weiteren Kursverlauf stecken. Zudem brauche der private Anleger immer noch eine Bank für sein Aktiendepot. Vorteile habe nur das Unternehmen.

Börsenexperte Wolfgang Gerke, Professor für Bank- und Börsenwesen an der Universität Erlangen, mahnt: Das Allerwichtigste sei, dass keine aufsichtsrechtlichen Regeln vernachlässigt würden. Und er mahnt potenzielle Anleger, dass sie nicht zuerst auf möglicherweise geringere Transaktionskosten, sondern auf den Preis der Aktie achten sollten. dr

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false