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Wirtschaft: Wie man einen Vorstandschef feuert

Um den Vorstand einer Aktiengesellschaft zu entlassen, muss man gute Gründe haben. Nach dem Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und entlässt sie auch.

Um den Vorstand einer Aktiengesellschaft zu entlassen, muss man gute Gründe haben. Nach dem Aktiengesetz bestellt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder und entlässt sie auch. Als Gründe gelten „grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung". Ein „Vertrauensentzug" kann damit nur durch die Aktionärsversammlung ausgesprochen werden. In der Praxis sieht das jedoch anders aus. Wenn die Aufsichtsräte entschieden haben, den Vorstand zu feuern, müssen sie nicht erst bis zur nächsten Hauptversammlung warten. Denn die personelle Besetzung des Aufsichtsrates spiegelt auch die Aktionärsverhältnisse wider. Im Telekom-Aufsichtsrat dürfte es keinen wichtigen Beschluss ohne das Votum aus Berlin geben. In der Regel einigt man sich mit dem Vorstand auf die Fortzahlung der Bezüge bis zum Ende der (üblicherweise) fünfjährigen Amtszeit – plus Abfindung. fo

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