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Wirtschaft: Wie Ron Sommer seinen Job verlor

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom hat 20 Mitglieder. Je zehn davon stellen die Arbeitnehmerseite und die Anteilseigner.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom hat 20 Mitglieder. Je zehn davon stellen die Arbeitnehmerseite und die Anteilseigner. Vorsitzender ist der Präsident des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, Hans-Dietrich Winkhaus. Sein Stellvertreter ist Rüdiger Schulze, Mitglied im Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Zusammen mit dem Ehrenvorsitzenden des Verwaltungsrats der belgischen Gevaert, André Leysen, und dem Chef des Telekom-Gesamtbetriebsrats, Wilhelm Wegner, bilden sie das Präsidium des Gremiums. Offenbar haben sich die Gegner Sommers unter der Führung von Aufsichtsrats-Chef Hans-Dietrich Winkhaus gegen seine Befürworter durchgesetzt. Die Gewerkschaften hatten ihren Emissären zuvor freie Hand bei der Abstimmung gelassen.

Der Bund ist mit 43 Prozent der Anteile größter Telekom-Aktionär. Im Aufsichtsrat wird er vom Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Heribert Zitzelsberger, und dem Chef der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, Hans-W. Reich, vertreten. Zu der Seite der Anteilseigner gehören auch der Präsident des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, und der ehemalige ZDF-Intendant Dieter Stolte. Die Arbeitnehmerseite, die sich offen hinter Sommer gestellt hat, wird unter anderen von dem neuen DGB-Vorsitzenden Michael Sommer und dem Landesbezirksleiter Verdi Bayern, Josef Falbisoner, vertreten.

Für eine Abwahl von Telekom-Chef Ron Sommer durch den Aufsichtsrat war im ersten Wahlgang eine Zwei-Drittel-Mehrheit von mindestens 14 der 20 Mitglieder erforderlich. Wäre diese nicht zu Stande gekommen, hätte spätestens nach vier Wochen eine zweite Abstimmung erfolgen können. Dann hätte für die Entlassung Sommers die einfache Mehrheit genügt.  In einem solchen zweiten Wahlgang zählt die Stimme des Aufsichtsratschefs Winkhaus doppelt.

Nach dem Aktienrecht muss für die Ablösung eines Vorstandschefs ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Im Gesetz heißt es: „Ein solcher Grund ist ntlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist.“ Sommer und der Vorstand waren im Mai auf der Hauptversammlung in Köln entlastet worden. Alternativ dazu hätte auch der Vorstand komplett zurücktreten oder Sommer beurlaubt werden können. All diesen Varianten ist Sommer mit seinem Rücktritt zuvor gekommen. Eine beträchtliche Abfindung dürfte er dennoch kassieren. Sein Vertrag wäre noch bis 2005 gelaufen.Tsp

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