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Wirtschaft: Wie viel war Esser wert?

EDITORIALS Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und fünf weitere Angeklagte im MannesmannProzess müssen nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts vom vergangenen Mittwoch nun nicht mehr mit jahrelangen Haftstrafen rechnen. Im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 hatte der Vorstand des deutschen Unternehmens Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von 56 Millionen Euro für Manager gewährt, unter denen sich auch der Vorstandsvorsitzende Klaus Esser befand.

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Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und fünf weitere Angeklagte im MannesmannProzess müssen nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts vom vergangenen Mittwoch nun nicht mehr mit jahrelangen Haftstrafen rechnen. Im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 hatte der Vorstand des deutschen Unternehmens Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von 56 Millionen Euro für Manager gewährt, unter denen sich auch der Vorstandsvorsitzende Klaus Esser befand.

Die Staatsanwaltschaft sagt, die Angeklagten hätten durch „unmäßige“ Zahlungen ihre Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen verletzt. Die Richterin Brigitte Koppenhöfer stimmt mit der Staatsanwaltschaft überein, dass die Prämien „unangemessen“ gewesen seien, und kommt zu dem Schluss, dass die Beteiligten in einigen Punkten gegen das Aktienrecht verstoßen hätten. Allerdings war dieser Verstoß nach Ansicht der Richterin nicht schwerwiegend genug, um strafrechtliche Schritte zu rechtfertigen. Doch sie ließ die Tür offen für zivilrechtliche Konsequenzen. Ganz erledigt ist der Fall damit jedoch noch nicht. Das Urteil wird einen möglicherweise problematischen Präzedenzfall schaffen. Künftig könnten Vorstände und Manager für „unangemessene“ Prämien weit härtere Behandlung erwarten, weil sie nicht länger auf Unwissenheit plädieren können. Damit könnte es für deutsche Firmen schwer werden, global um die besten Führungskräfte zu wetteifern.

Was genau „angemessen“ ist, liegt zudem im Auge des Betrachters. Ein traditionelles Stahlunternehmen in einen dynamischen Mobilfunkbetreiber umzuwandeln, verdient, großzügig belohnt zu werden. Unter Essers Führung hat sich der Aktienwert fast verdreifacht. Das soll nicht heißen, dass die Art und Weise, wie das Abfindungspaket erzielt wurde, ein Beispiel guter Unternehmensführung ist. Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders. Wenn deutsche Unternehmensmanager sich durch das Mannesmann-Urteil bedroht fühlen, dann sollten sie mehr Transparenz in ihre Unternehmensberichte bringen. Dann werden die Aktionäre mögliche Klagen auf Gesellschafterversammlungen vorbringen und sie nicht an Staatsanwälte und Politiker übergeben.

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