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Wirtschaft: Wirtschaftsverbände vermissen "Signal zum Aufbruch"

BONN (jtr/HB/Tsp). Die Pläne der Bundesregierung zu einer Reform der Unternehmensbesteuerung sind am Mittwoch in der Wirtschaft auf Kritik gestoßen.

BONN (jtr/HB/Tsp). Die Pläne der Bundesregierung zu einer Reform der Unternehmensbesteuerung sind am Mittwoch in der Wirtschaft auf Kritik gestoßen. Das Konzept der Regierung sei kein ausreichendes Signal für den "erforderlichen Aufbruch zum Aufschwung", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von BDI, DIHT, BDA und ZDH. Der Bundesverband deutscher Banken warnte vor einer erneuten Debatte über Vermögen- und Erbschaftsteuer.Die vier Spitzenverbände - der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelstag, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Zentralverband des Deutschen Handwerks - befürworten zwar die Absicht, die Steuerbelastung der Unternehmenserträge auf rund 35 Prozent zu begrenzen. Auch die für 2001 angekündigte Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent wird begrüßt, heißt es in der Erklärung weiter. Allerdings führe dieser Schritt nicht, wie von der Bundesregierung angekündigt, zu einer Unternehmensbesteuerung mit einem maximalen Steuertarif von 35 Prozent. Dies bedinge vielmehr rechnerisch einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz oder zusätzlich eine entsprechende Reduzierung der Gewerbesteuer, die das eigentliche Grundübel der Unternehmensbesteuerung sei.Skepsis äußerte auch der Bankenverband. Zwar sei das Ziel der Bundesregierung, alle Unternehmenseinkünfte mit maximal 35 Prozent einschließlich Gewerbeertragsteuer zu belasten, ein Schritt in die richtige Richtung. Nötig sei aber auch eine Reform der Gewerbesteuer. Ausdrücklich warnten die Banken vor einer "unverantwortlichen Diskussion" über Steuererhöhungen an anderer Stelle. "Eine Anhebung der Erbschaftsteuer oder die Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer ist strikt abzulehnen", kritisierte der Verband.Das Deutsche Aktieninstitut wandte sich scharf gegen die geplante Form der Dividendenbesteuerung. Durch den Wegfall der Körperschaftsteuergutschrift auf Dividenden würden Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen erheblich belastet, sagte der Leiter des Instituts, Rüdiger von Rosen, am Mittwoch. Die Senkung der Körperschaftsteuersätze auf Firmenebene und die Versteuerung nur noch der Hälfte der Dividenden beim Aktionär könnten die beabsichtigten Mehrbelastungen nicht wettmachen.Lob für das Unternehmensteuerkonzept bekam Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in einer Bundestagsanhörung zu Unternehmensteuern im internationalen Vergleich. Die Deutsche Bundesbank betonte, es gebe zwar etliche Vorbehalte bei der Ermittlung der deutschen Unternehmensteuerbelastung. Allerdings dürfte es unstrittig sein, "daß der Schwerpunkt des steuerlichen Handlungsbedarfs in den kommenden Jahren in einer weiteren und dabei auch im internationalen Kontext wirklich spürbaren und dauerhaften Senkung der tariflichen Grenzsteuersätze liegen sollte".Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle sprach sich dafür aus, daß Sondertatbestände soweit wie möglich eingeschränkt werden sollten, um so die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuern zu erweitern. So könne die Senkung der nominalen Steuersätze gegenfinanziert werden.Auch das Münchner Ifo-Institut vertrat eine ähnliche Auffassung. Allerdings erinnerte es daran, daß durch eine Steuersenkung "nicht unbedingt mehr Arbeitsplätze kurzfristig entstehen". Vorübergehend könnte sogar das Gegenteil eintreten, da die Kapitalkosten für inländische Anteilseigner eher zu- als abnehmen könnten. Mittelfristig gesehen werde es aber zu einer Verbesserung des Standortes kommen.Nach Ansicht des BDI liegt Deutschland nicht nur mit den Unternehmensteuersätzen, sondern auch mit der effektiven Steuerlast im internationalen Vergleich weit oben. Behauptungen etwa der OECD, deutsche Firmen trügen nur eine sehr niedrige effektive Steuerlast, seien leicht zu widerlegen. Eine Gegenüberstellung der gängigen Belastungsvergleiche zeige, daß die Mehrzahl der Länder mit hohen Tarifbelastungen, wie gerade Deutschland, auch hohe Effektivbelastungen aufweise, betonte der Industrie-Verband. Die Vorschriften über Rückstellungen, Verlustausgleich und Abschreibungen brächten deutschen Unternehmen im Vergleich keine Vorteile. Die Regelungen zur Gewinnermittlung seien nicht so günstig, daß sie die für Investitionen entscheidenden hohen Grenzsteuersätze ausglichen.

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