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Wirtschaft: Wissenswertes über die gesetzliche Grundlage der Shopping-Zeiten

Das geltende Ladenschlussgesetz ist seit dem 1.November 1996 in Kraft.

Das geltende Ladenschlussgesetz ist seit dem 1.November 1996 in Kraft. Seitdem dürfen Geschäfte an Werktagen von 6 bis 20 Uhr geöffnet haben, zuvor war bereits um 18.30 Uhr Feierabend. An Samstagen wurde der Ladenschluss von 14 auf 16 Uhr verschoben. Als Ausnahme blieb der lange Samstag an den vier Samstagen vor Weihnachten, an denen bis 18 Uhr verkauft werden darf. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Damit sie auch frische Brötchen anbieten können, wurde das Nachtbackverbot aufgehoben. Sonn- und Feiertags dürfen Bäcker insgesamt drei Stunden lang ihre Pforten öffnen. Ausnahmen sieht das Gesetz für Kioske und Geschäfte an Bahnhöfen, Flughäfen und touristischen Orten vor, für die praktisch keine Ladenschlusszeiten gelten. Auch Tankstellen ist der Verkauf von "Reisebedarf" sowie "Lebens- und Genussmitteln in kleinern Mengen" rund um die Uhr gestattet. Eine Definition mit viel Spielraum: Neben Zeitungen und Süsswaren ist vom Teebeutel bis zum Sack Katzenstreu mittlerweile alles erhältlich. Massiv unter Druck ist die geltende Regelung vor allem in Berlin und Ostdeutschland, wo bereits an mehreren Sonntagen trotz heftiger Proteste von Kirchen und Gewerkschaften Sonntagsverkäufe genehmigt wurden. Um das Gesetz auszuhebeln haben die Länder einen Trick angewandt: Das Ladenschlussgesetz ermächtigt die Landesregierungen per Verordnung Sonderregelungen für Kur- Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte zu erlassen. Die Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz wurden zu Touristenzielen deklariert. In Mecklenburg-Vorpommern erklärte die Landesregierung 200 Orte zu Kurbädern und läßt seitdem die Kassen des Einzelhandels auch an Sonn- und Feiertagen klingeln. Die Rechtmäßigkeit dieser Ausnahmeregelungen ist umstritten - entsprechende Klagen von Verkaufspersonal und Gewerkschaften sind von den Gerichten bislang uneinheitlich entschieden worden. Das Land Berlin startet jetzt eine Bundesratsinitiative, die einen Kompromiss anstrebt. Werktags soll bis 22 Uhr geöffnet werden, Sonntagsverkäufe sollen die Ausnahme bleiben.

fas

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