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WM-Ticketvergabe: Anklage gegen Claassen erhoben

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Zusammenhang mit der Vergabe von WM-Eintrittskarten an Politiker Anklage gegen EnBW-Chef Utz Claassen erhoben. Sie wirft ihm Vorteilsgewährung in sieben Fällen vor.

Karlsruhe - Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Claasen habe im Dezember 2005 mit seiner Weihnachtspost Weihnachtskarten an sechs Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung und an einen Staatssekretär der Bundesregierung verschickt und jeweils Gutscheine für Karten für ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 beigelegt.

Die dienstlichen Aufgaben und Tätigkeiten der Gutscheinempfänger wiesen jeweils «Berührungspunkte mit Relevanz für den Geschäftsbereich der EnBW auf», begründete die Staatsanwaltschaft ihre Anklage. Die Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe muss nun entschieden, ob das Verfahren eröffnet wird.

Die Mitglieder der Landesregierung erhielten nach Angaben der Staatsanwaltschaft jeweils einen Gutschein über zwei Karten für ein Spiel in Stuttgart. Der Staatssekretär bekam einen Gutschein über eine Karte für ein Spiel in Berlin. Die Beschenkten sollten in einer Stadion-Loge der EnBW die Spiele verfolgen. Der Wert eines solchen Platzes betrug laut Staatsanwaltschaft in Stuttgart .2111 Euro und in Berlin 2.600 Euro. Ein Landesminister, bei dem es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Wirtschaftsressortchef Ernst Pfister (FDP) handelt, und der Staatssekretär hätten das Angebot akzeptiert. Die übrigen Empfänger seien darauf nicht eingegangen.

"Nützliche Kontakte"

Nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft kam es Claassen mit der Zuwendung darauf an, «sich für die Berücksichtigung der Belange des Konzerns erkenntlich zu zeigen» und das bestehende Verhältnis «zu pflegen oder zu verbessern». Es sei auch darum gegangen, für die Zukunft die «nützlichen Kontakte aufrecht zu erhalten», um so die Interessen des Unternehmens «direkt bei der jeweiligen Behördenspitze einbringen zu können».

Darüber hinaus habe Claassen mit seiner persönlichen Weihnachtspost an weitere 31 Personen Gutscheine für WM-Tickets versandt. Bei diesen habe es sich aber entweder nicht um Amtsträger gehandelt oder es sei ein dienstlicher Bezug nicht feststellbar gewesen.

Nach dem Straftatbestand der Vorteilsgewährung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer einem Amtsträger «einen Vorteil für diesen oder für einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt». (tso/ddp)

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