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Manche Feuerwerksverkaufstellen existieren nur für kurze Zeit.

© dpa

Wo es Feuerwerkskörper zu kaufen gibt: Böller aus der Bäckerei

Brot und Böller: Es darf wieder Feuerwerk verkauft werden. Auch Bäckereien bieten Raketen und Co an. Und mancher Shop existiert nur für kurze Zeit.

Knaller neben Kaugummis, Raketen neben Rindenmulch: Ab morgen verkauft der Einzelhandel wieder bis zum Silvestertag Feuerwerkskörper. „Vor allem die Supermärkte, Baumärkte und Sonderpostenhändler, aber auch Kaufhäuser decken sich ein“, sagte der Sprecher des Deutschen Handelsverbandes, Stefan Hertel. Für den Einzelhandel sei es ein wichtiger Sortimentsbestandteil im Dezember, aber welche Bedeutung das Geschäft mit dem Knall für die Umsatzzahlen des Einzelhandels habe, sei indes nicht bekannt. Nach Angaben des Verbandes der pyrotechnischen Industrie werden gut 80 Prozent der Feuerwerke in den großen Ketten verkauft.

Nach drei Tagen ist der Spuk vorbei

Doch es geht auch anders: Kleine leer stehende Ladenflächen verwandeln sich plötzlich in blühende Geschäfte, die alles anbieten, was knallt, glitzert und pfeift. Für drei Tage bilden sich mitunter lange Schlangen an den provisorisch eingerichteten Kassen – dann ist der Spuk auch schon vorbei. Der Anteil dieser temporären Händler unter allen Verkaufsstellen hält sich aber offenbar in Grenzen – zumindest, wenn man den Behörden glaubt, bei denen jeder Feuerwerkshandel angemeldet werden muss.

Im Neuköllner Ordnungsamt, wo schon seit November Anmeldungen für den Handel mit Raketen und Knallern eingehen, sind bis wenige Tage vor Weihnachten noch gar keine Einträge für den ausschließlichen Verkauf von Feuerwerk eingegangen – wie in den Jahren zuvor auch, hieß es. „Meistens wird Feuerwerk zu dem gängigen Sortiment dazugenommen, etwa in Zeitschriftenläden“, sagte Leiterin Nicole Gebell.

Die Ware ist zu gefährlich

In Charlottenburg müssen sich Händler nicht in jedem Jahr neu anmelden, wenn die Verantwortlichen im Geschäft dieselben bleiben. Bisher seien nur wenige Neuanmeldungen eingegangen, sagte eine Teamleiterin des Ordnungsamtes. Auffällig sei, dass auch Einzelhändler Raketen verkaufen würden, von denen man es nicht erwarten würde, etwa Bäckereien. Verkaufen dürfe aber jeder angemeldete Händler, der die Sicherheitsauflagen erfüllt.

Bei der Degewo wurden in diesem Jahr keine derartigen Verträge zur Zwischennutzung abgeschlossen – auch, weil es kaum noch Leerstand gebe, hieß es. Langfristig wolle man eher nicht mehr an Feuerwerkshändler vermieten. Die Ware sei einfach zu gefährlich.

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