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Wuchermieten, Makler, Mitternachtsnotare: Bundesrat will Mieter und Wohnungskäufer besser schützen

Länderkammer beschließt Gesetzentwürfe zu Maklerkosten, Wuchermieten, Mitternachtsnotaren, Insolvenz und Honorarberatung.

Der Bundesrat will die Rechte von Wohnungsmietern und -käufern stärken. Die Länderkammer, in der SPD, Grüne und Linke die Mehrheit haben, beschloss am Freitag schärfere Regelungen gegen Wuchermieten. Danach sollen Mieten als unangemessen hoch gelten, wenn sie bei einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum um mehr als 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Mit der Reform muss sich nun der Bundestag befassen, in dem CDU/CSU und die FDP die Mehrheit stellen. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) warb bei der Union um Unterstützung: Bei gutem Willen könne die Neuregelung noch bis zur Bundestagswahl verabschiedet werden. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück machen sich derzeit für eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen stark.

Auch mit einem weiteren Gesetzentwurf kommt der Bundesrat den Mietern entgegen. Die Länder wollen erreichen, dass Makler künftig grundsätzlich vom Vermieter und nicht – wie es heute meist der Fall ist – vom Mieter bezahlt werden. Nur dann, wenn der Wohnungssuchende den Vermittler selbst eingeschaltet hat, soll er ihn auch entlohnen müssen.

Wohnungskäufer sollen künftig besser vor Schrottimmobilien geschützt werden. Dem dienen strengere Regeln für Notare, die der Bundesrat auf Initiative Berlins am Freitag ebenfalls beschlossen hat. Um „Mitternachtsnotaren“, die an Wochenenden oder sogar in der Nacht Kaufverträge beurkundet haben, das Handwerk zu legen, müssen künftig zwischen der Beurkundung und der Übermittlung des Kaufvertrags mindestens 14 Tage liegen, um dem Käufer Prüfzeit einzuräumen. Nur noch der Notar und nicht mehr der Verkäufer selbst kann den Vertragstext an den Käufer leiten. „Es ist gut, dass bei Nacht und Nebel abgewickelte Verkäufe von Ramschimmobilien endlich der Vergangenheit angehören“, sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Die Länderkammer machte zudem den Weg frei für die Neuregelung des Insolvenzrechts. Überschuldete Menschen können ihre Schulden künftig schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren loswerden, wenn sie mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen haben. Die Neuregelung gilt für alle Verfahren, die nach dem 30. Juni 2014 beantragt werden. Für Anleger, die eine unabhängige Beratung suchen, gibt es – mit Billigung des Bundesrats – nun offiziell den Beruf des Honorarberaters. Dieser darf keine Provision annehmen oder muss diese – falls nicht anders möglich – an den Kunden weitergeben.

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