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Wucherzinsen: Abmahnung für die Banken

Wucherzinsen bei Dispokrediten: Verbraucherschützen mahnen jetzt Banken ab. Betroffen ist auch die Berliner Volksbank.

Berlin - „Jetzt reicht’s“, sagen die Verbraucherschützer. Schon vor einem halben Jahr haben sie die Banken bezichtigt, bei den Dispokrediten Wucherzinsen zu verlangen – während sie selbst ihr Geld zu historisch günstigen Konditionen leihen können. Nach Meinung der Stiftung Warentest hat sich daran nichts geändert: Elf Prozent koste es im Durchschnitt, wenn der Kunde sein Konto im Rahmen des Dispos überzieht. Einige Institute kassieren bis zu 15 Prozent. „Unverschämt“, findet das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln hat der vzbv jetzt zehn Banken abgemahnt, darunter auch ein Institut aus Berlin.

Die Abmahnung erfolgt offiziell nicht wegen der Höhe der Zinsen, denn die ist Sache der Banken. Stattdessen fordern die Verbraucherschützer ordentliche Vertragsklauseln. „Die Zinshöhe ist das eine Ärgernis, die Willkür bei der Zinsgestaltung das andere“, sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen. Das Gesetz schreibt den Banken vor, im Vertrag einen Referenzzins anzugeben, etwa den Leitzins der Europäischen Zentralbank, oder den Euribor – das ist der Zinssatz, zu dem sich die Europäischen Banken untereinander Geld leihen. Verändert sich dieser Zinssatz, kann die Bank entsprechend ihre Dispozinsen anpassen – nach oben oder nach unten. Verzichtet die Bank auf einen Referenzzins, muss sie jede Zinsänderung zwei Monate im Voraus bekannt geben, um Kunden die Möglichkeit zur Kündigung zu geben. Viele Banken geben zwar einen Referenzzins an, behalten sich aber vor, in welchem Umfang sie die Zinsen anpassen – und in welche Richtung. Damit verstoßen sie laut VZBV gegen die Vorgaben des Zahlungsdiensterechts, wonach Verbraucher bei Zinsanpassungen nicht benachteiligt werden dürfen.

Das Verbraucherministerium teilte am Dienstag mit, die Zinspolitik der Banken bis Ende des Jahres untersuchen zu wollen. Die Spitzenverbände der Banken und Sparkassen verteidigten sich derweil: „Überziehungskredite sind nur als Überbrückung für kurze Zeit gedacht“, erklärte der Zentrale Kreditausschuss. Längerfristige Finanzierungen gebe es zu deutlich günstigeren Konditionen.

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