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Wirtschaft: Zahlenspiele in Nürnberg

Es ist beschlossene Sache, schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag nachzulesen: Ab 2007 soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag um zwei Prozentpunkte sinken – von 6,5 auf 4,5 Prozent. Kostenpunkt: 15 Milliarden Euro.

Es ist beschlossene Sache, schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag nachzulesen: Ab 2007 soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag um zwei Prozentpunkte sinken – von 6,5 auf 4,5 Prozent. Kostenpunkt: 15 Milliarden Euro. Finanziert werden soll das je zur Hälfte aus den höheren Mehrwertsteuereinnahmen und aus Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Es gibt da ein Problem. Die Bundesagentur sagt, mehr als einen halben Prozentpunkt könne sie nicht zusammenbringen. Zwar will die BA im kommenden Jahr erstmals seit 20 Jahren wieder mehr einnehmen, als sie ausgibt, im Haushaltsplan für 2006 geht sie von einem Überschuss von rund 1,8 Milliarden Euro aus. Doch reicht das bei weitem nicht, um die geplante Beitragssenkung dauerhaft zu finanzieren. Zumal der BA-Haushalt 2006 auch wegen eines einmaligen Sondereffekts so gut aufgestellt ist: Die Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter bereits am Monatsanfang an Nürnberg überweisen. Damit verbessert sich die Liquidität der Behörde im kommenden Jahr um 3,1 Milliarden Euro.

Um ihren Beitrag zur Beitragssenkung leisten zu können, wird der Bundesagentur wohl nichts anderes übrig bleiben, als bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu sparen. Dazu hat die BA bereits eine Kürzungsliste erarbeitet, durch die ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden könnte. Allerdings entscheidet der Gesetzgeber, was davon tatsächlich umgesetzt wird. Fest steht, dass die Förderung der Ich-AG Mitte 2006 enden wird. Für dieses Instrument hat die BA in diesem Jahr bislang über eine Milliarde Euro ausgegeben – geplant waren aber nur 700 Millionen Euro für das Gesamtjahr.

Helfen könnte auch, wenn der Bund auf den Aussteuerungsbetrag verzichten würde und die BA dieses Geld für die Beitragssenkung verwenden könnte. Der Aussteuerungsbetrag ist eine Strafsteuer, die die Bundesagentur für jeden Arbeitslosengeld-I-Empfänger, der nicht innerhalb eines Jahres vermittelt worden ist und daher dann Arbeitslosengeld II bekommt, zahlen muss. Hierfür hat die BA in ihrem Haushalt für das kommende Jahr 5,3 Milliarden Euro eingeplant.

schreibt

einen Beitrag zur Beitragssenkung

Dagmar Rosenfeld

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