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Wirtschaft: Zank ums iPhone

Debitel und Vodafone wehren sich dagegen, dass T-Mobile das Apple-Handy exklusiv vertreibt

Berlin - Der Andrang war riesig: 15 000 iPhones gingen allein in den ersten 24 Stunden nach Verkaufsstart am 9. November über den Ladentisch. Doch nun muss die Deutsche Telekom darum kämpfen, das Designhandy von Apple auch künftig als einziger Anbieter in Deutschland verkaufen zu dürfen: Zwei Konkurrenten wehren sich gegen dieses in Deutschland bisher einzigartige Vertriebsmodell.

Debitel hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde eingelegt. Der Mobilfunkanbieter argumentiert, dass die exklusive Koppelung des Apple-Gerätes an das Mobilfunknetz von T-Mobile gegen die Lizenzauflagen für den Betrieb von Mobilfunknetzen in Deutschland verstoße und damit rechtswidrig sei. Vodafone wiederum hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb bei T-Mobile erwirkt. Es gehe nicht darum, einen Verkaufsstopp zu erwirken, hieß es bei Vodafone. Man wolle aber gerichtlich prüfen lassen, ob es zulässig sei, das iPhone zu diesen Zwangsbedingungen anzubieten.

Das Vertriebsmodell von Apple ist in Deutschland ein Novum. Bisher haben die Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 die Mobilfunktelefone hoch subventioniert. Kunden konnten Telefone ab einem Euro erwerben, den Differenzbetrag zum tatsächlichen Einkaufspreis mussten die Anbieter übernehmen. Ziel des Subventionsmodells war es, möglichst viele Kunden an das eigene Netz zu binden. Apple geht anders vor: Um den exklusiven Charakter des Designhandys hervorzuheben, funktioniert das iPhone hierzulande ausschließlich im Netz von T-Mobile. Dafür sorgt eine elektronische Sperre. T-Mobile verkauft das Handy für 399 Euro. Hinzu kommen noch einmal Telefonkosten von mindestens 49 Euro im Monat bei einem Zweijahresvertrag. Rund ein Drittel der Umsätze – auch das ist ein Novum hierzulande – reicht T-Mobile an Apple weiter. Vodafone befürchtet nun, dass das Beispiel Schule macht und die Handyhersteller Nokia, Samsung oder Motorola ebenfalls am Geschäft beteiligt werden wollen. Debitel argumentiert, die Einschränkung der Netzwahl sei wettbewerbsfeindlich und verbraucherunfreundlich.

Die Bundesnetzagentur hat T-Mobile zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Hamburger Landgericht wird sich voraussichtlich in zwei Wochen mit der Angelegenheit befassen. Der Verkauf des iPhone geht trotz der einstweiligen Verfügung weiter. T-Mobile teilte mit, sich die Prüfung von „Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe“ vorzubehalten, falls das Vorgehen Vodafones sich negativ auf die Nachfrage nach dem iPhone auswirken sollte. Auch werde T-Mobile Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. „Vodafone zeigt sich hier als schlechter Verlierer“, sagte ein T-Mobile-Sprecher. Immerhin habe der Konkurrent sich auch um den exklusiven Vertrieb des iPhone beworben. Es sei interessant, dass ein Wettbewerber, der die ganzen Details kenne, nun als Verbraucherschützer auftrete.

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