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Zoll: Was Sie zollfrei mitbringen dürfen

Gewerbliche Waren müssen immer verzollt werden, persönliche Mitbringsel sind innerhalb gewisser Mengen- und Wertgrenzen frei. Bei Importen aus anderen EU-Staaten sind zollfrei: 800 Zigaretten, 10 kg Kaffee, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Kraftstoff im Reservekanister.

Gewerbliche Waren müssen immer verzollt werden, persönliche Mitbringsel sind innerhalb gewisser Mengen- und Wertgrenzen frei.

Bei Importen aus anderen EU-Staaten sind zollfrei:

800 Zigaretten, 10 kg Kaffee, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Kraftstoff im Reservekanister. Aus Drittländern sowie den Kanarischen Inseln: 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkoholgehalt, 10 Liter Kraftstoff im Reservekanister und Arzneimittel für den Reisebedarf. Andere Waren dürfen bis zu einem Wert von 300 Euro, bei Flug- oder Seereisen bis zu 430 Euro unverzollt eingeführt werden. Bei Reisenden unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Zigaretten und Alkohol dürfen nur Reisende importieren, die über 17 Jahre alt sind.

Übersteigt der Wert der aus Nicht-EU-Ländern eingeführten Waren diese Freimengen, liegt er aber noch unter 700 Euro, erhebt der Zoll eine pauschale Abgabe zwischen 15 und 17,5 Prozent des Warenwertes. Wird die Grenze von 700 Euro überschritten, werden Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer fällig – abhängig von Warenwert und -art. Bei Überschreiten der Höchstmenge an Zigaretten und Alkohol wird es besonders teuer. Pro Zigarette werden dann bis zu 19 Cent fällig, für Alkohol bis zu 14,50 Euro je Liter. Für die Bestimmung des Warenwertes wird der Kaufbeleg kontrolliert. Ist keiner vorhanden, wird der Wert der Ware geschätzt. Außerdem kontrolliert der Zoll anhand des Bons, ob die Waren legal gekauft wurden. Bewahren Sie den Beleg daher unbedingt auf.

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