zum Hauptinhalt

Zumwinkel-Prozess: Zypries macht Deals zum Gesetz

Einen Tag vor Beginn des Prozesses gegen Ex-Postchef Klaus Zumwinkel hat das Bundeskabinett am Mittwoch erstmals Regeln für Absprachen in Strafverfahren beschlossen. Absprachen müssen öffentlich werden.

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete den Termin als „Zufall“. Es sei eine „fehlerhafte Annahme“ zu glauben, die sogenannten Deals, bei denen gegen ein Geständnis die Strafhöhe ausgehandelt wird, gälten nur für Prominente. „Absprachen gehören zum täglichen Brot der Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

Mit Deals enden zumeist komplizierte Verfahren im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Auch im Fall des geständigen Steuersünders Zumwinkel gilt als wahrscheinlich, dass es bei einer Bewährungsstrafe bleibt. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Deal „aus den Hinterzimmern herausholen“, sagte Zypries. Sie entspreche damit Forderungen eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Die Ministerin betonte, Absprachen müssten – anders als bisher – in der öffentlichen Hauptverhandlung getroffen werden und seien zu protokollieren. Das Gericht sei weiter verpflichtet, sich ein Bild von den Taten zu machen. Es müsse von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Es sei aber eben nicht mehr nötig, alle Taten im Detail auszuermitteln. Zugleich dürften die Beteiligten nicht gezwungen werden, auf Rechtsmittel zu verzichten. So könne ein Deal von einer höheren Instanz kontrolliert werden.

Deals werden als „Handel mit der Gerechtigkeit“ scharf kritisiert. Damit werde auf den rechtsstaatlichen Grundsatz verzichtet, in Strafverfahren die Wahrheit zu ermitteln. Dem Vorwurf, es würden Reiche oder Weiße-Kragen-Täter privilegiert, tritt Zypries mit dem Hinweis entgegen, ihr Gesetz gelte auch für einfache Verfahren vor dem Amtsgericht. Eine „Zwei-Klassen-Justiz“ werde vermieden. Jost Müller-Neuhof

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false