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Wirtschaft: Zusatzversorgung soll Arbeiter und Angestellte an die Beamten heranführen

Jetzt wird die Zeit knapp. Am heutigen Donnerstag enden die Schlichtungsverhandlungen im Öffentlichen Dienst.

Jetzt wird die Zeit knapp. Am heutigen Donnerstag enden die Schlichtungsverhandlungen im Öffentlichen Dienst. Ob die Schlichter Hinrich Lehmann-Grube und Hans Koschnik den Knoten durchschlagen? Vielleicht einen Teilknoten. Denn die diesjährige Tarifrunde ist belastet mit kurzfristig kaum lösbaren Problemen: Neben der üblichen Lohn- und Gehaltssteigerung liegt die Angleichung der Osteinkommen ans Westniveau sowie die Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte auf dem Tisch. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten zur gesetzlichen Rente eine Zusatzrente, aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder der Kommunalen Zusatzversorgungskasse. In diesen Kassen fehlt Geld: Bis Ende 2003 wächst das Defizit in der VBL nach Angaben des Innenministeriums auf mehr als vier Milliarden Mark. Gegenwärtig beziehen knapp 900 000 Ruheständler Leistungen aus der VBL, die kommunalen Versorgungseinrichtungen zählten zuletzt rund 700 000 Versorgungsempfänger. Das Prinzip der "Betriebsrente des öffentlichen Dienstes: Die gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung sollen eine Gesamtversorgung im Alter gewährleisten, die sich an der Beamtenversorgung orientiert. Und das seit mehr als hundert Jahren.

Durch die Ausweitung staatlicher Aufgaben im vorletzten Jahrhundert stellte die öffentliche Hand immer mehr Arbeitskräfte im privatrechlichen Arbeitsverhältnis für Tätigkeiten ein, die zuvor von Beamten erledigt wurden. Im Laufe der Zeit wollten diese Arbeiter und Angestellten nicht nur ähnlich bezahlt werden wie die Beamten, sondern forderten auch eine gleiche Versorgung. In der Altersversorgung durch eine Beamtenpension einerseits und durch die Sozialversicherung andererseits bestanden erhebliche Unterschiede. Also wurde nach und nach eine zusätzliche Altersversorgung für die Arbeiter und Angestellten eingeführt. Nach einer Chronik der ÖTV machte die Bahn 1859 mit der Unterstützungskasse, der heutigen Bundesbahnversicherungsanstalt, den Anfang. 1926 zog die Post mit der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost nach. 1929 kam es für die anderen Bereiche der öffentlichen Hand zur Gründung der Zusatzversorgungsanstalt des Reiches und der Länder, der heutigen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Gemeinden gründeten für ihre Beschäftigten in den 30er Jahren verschiedene kommunale Zusatzversorgungskassen, von denen einige noch heute existieren.

Allen Anstrengungen zum Trotz: Im Vergleich zu den Beamten waren Arbeit und Angestellte noch immer schlechter gestellt. In mehr als dreijährigen Tarifverhandlungen wurde schließlich ein Vertrag ausgehandelt, der mit Wirkung vom 1. Januar 1967 in Kraft trat. Damit war "ein sehr großer Schritt auf dem Weg zur vollen Gleichbehandlung der im öffentlichen Dienst Tätigen getan", schreibt die ÖTV. Mit Hilfe des Tarifrechts haben sich also die Arbeiter und Angestellten einiges von dem erstritten, was den Beamten für einen vergleichsweise üppig ausstaffierten Ruhestand gegönnt wird.

Nun stößt das Versorgungssystem an rechtliche und finanzielle Grenzen. Zum einen fordert das Bundesverfassungsgericht kostspielige Änderungen zum 1. Januar 2001, zum anderen wird die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer. Gleichzeitig aber bestehen die Gewerkschaften auf dem Sicherungsziel der Versorgung: Nach 40 Berufsjahren im öffentlichen Dienst soll der Rentner gut 90 Prozent des letzten verfügbaren Einkommens bekommen. Das wird künftig schwierig, denn unabhängig von der Höhe der jeweiligen gesetzlichen Rente wird das Alterseinkommen auf einen festen Prozentsatz des letzten Nettolohns aufgestockt. Je nach Dienstjahren erhöht sich dann die Rente auf maximal 92 Prozent des letzten Nettolohns. Wenn nun die gesetzliche Rente langsamer wächst als das Nettoeinkommen der Beschäftigten - und das ist in diesem und im nächsten Jahr der Fall, da die Renten nur in Höhe der Inflationsrate steigen - muss die Zusatzversorgung mehr Geld an die Rentner ausschütten. Schätzungen zufolge ergibt das einen zusätzlichen Aufwand für die VBL von rund 200 Millionen Mark im Jahr.

Hinzu kommt das Problem, dass die VBL weniger Beiträge bekommt: Der ÖTV zufolge sind in den letzten Jahren Zehntausende von Angestellten verbeamtet worden, die fallen also aus der Zusatzversorgung raus. Der Beitragssatz liegt gegenwärtig im Westen bei 7,7 Prozent des Gehalts, davon zahlt der öffentliche Arbeitgeber 6,45 Prozent und der Arbeitnehmer 1,25 Prozent. Der Arbeitnehmerbeitrag ist übrigens erst seit 1999 fällig, bis dahin trugen die öffentliche Hände die Versorgungslast allein. Die Zusatzversorgung der Ruheständlern kostete Bund und Länder im vergangenen Jahr 6,4 Milliarden Mark und die Kommunen mehr als fünf Milliarden Mark. Im Vergleich zu den Beamtenpensionen ist das noch immer preiswert: Stellt man die Sozialleistungen und die Zusatzversorgung für den Angestellten den Pensionen und Beihilfen für den Beamten gegenüber, so sind die Beamten Schätzungen zufolge rund ein Drittel teurer. Wer soll das künftig zahlen? An einer Reform der Beamtenversorgung und der Zusatzversorgung führt kein Weg vorbei, wenn die öffentlichen Haushalte saniert werden sollen.

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