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Wirtschaft: Zuteilungsregeln für die Aktienvergabe

Angesichts der überwältigenden Nachfrage entschied sich Infineon am vergangenen Samstag dazu, den Aktienanteil für Privatanleger um zehn Prozentpunkte auf 40 Prozent aufzustocken. Die Zuteilung erfolgte in einem kombinierten Quoten- und Losverfahren.

Angesichts der überwältigenden Nachfrage entschied sich Infineon am vergangenen Samstag dazu, den Aktienanteil für Privatanleger um zehn Prozentpunkte auf 40 Prozent aufzustocken. Die Zuteilung erfolgte in einem kombinierten Quoten- und Losverfahren. Etwa jeder sechste Auftrag wurde berücksichtigt und nach einem bestimmten Schlüssel bedient, so dass niemand so viele Aktien erhielt wie bestellt.

Dabei spielte es keine Rolle, ob der Anleger bei der Deutschen Bank - dem Konsortialführer - gezeichnet hatte oder bei einer anderen Konsortialbank. Die Verteilung zwischen den Kreditinstuten erfolgte nach dem jeweiligen Orderumfang. Bevorzugt wurden Frühzeichner, die bis zum 1. März geordert hatten. Durch ein geteiltes Losverfahren war bei ihnen die Wahrscheinlichkeit einer Zuteilung am höchsten. Es wurden zwei Töpfe gebildet und für die Frühzeichner eine verhältnismäßig größere Aktienmenge bereit gestellt.

Es gibt einige Alternativen zu dem von Infineon angewandten Zuteilungsverfahren. Die Deutsche Telekom entschied sich bei ihren Börsengängen für ein reines Quotenverfahren. Jeder erhielt Aktien. Ungekürzt bedient wurden nur die kleinsten Bestellungen. Ein ähnliches Verfahren forderten Kleinanlegervertreter auch für Infineon. Bei vielen kleinen Firmen, die an den Neuen Markt in Frankfurt gehen, entscheidet wiederum allein das Los. Dabei werden immer wieder Vorwürfe laut, dass die Banken große Anleger bevorzugten. Ein neues Verfahren erprobte die Trius AG. Ihre Aktien konnten die Investoren über das Internet ersteigern, wobei das niedrigste Gebot, das gerade noch zum Zuge kam, über den Ausgabepreis entschied.

hop

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