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Wirtschaft: Zwei Jahre Ökosteuer: Richtiger Gedanke, falsch umgesetzt

Innerhalb der rot-grünen Regierungskoalition ist es zu einem Streit gekommen, ob die Ökosteuer auch über das Jahr 2003 hinaus jährlich angehoben werden soll, wie es in den letzten beiden Jahren geschehen und für die beiden nächsten Jahre bereits festgelegt worden ist. Die Grünen haben sich entschieden dafür ausgesprochen, Bundeskanzler Gerhard Schröder und wohl auch Bundesfinanzminister Hans Eichel (beide SPD) sind dezidiert dagegen.

Innerhalb der rot-grünen Regierungskoalition ist es zu einem Streit gekommen, ob die Ökosteuer auch über das Jahr 2003 hinaus jährlich angehoben werden soll, wie es in den letzten beiden Jahren geschehen und für die beiden nächsten Jahre bereits festgelegt worden ist. Die Grünen haben sich entschieden dafür ausgesprochen, Bundeskanzler Gerhard Schröder und wohl auch Bundesfinanzminister Hans Eichel (beide SPD) sind dezidiert dagegen.

Nicht zu bestreiten ist, dass der Gedanke einer Ökosteuer grundsätzlich richtig ist. Wenn bei der Produktion oder dem Konsum bestimmter Güter Umweltschäden entstehen, dann ist es aus ökonomischen Gründen geboten, diese Schäden dem Verursacher anzulasten. Nur so kann er veranlasst werden, die umweltbelastenden Tätigkeiten einzuschränken. Dieses Ziel kann man auf verschiedene Weise erreichen: über das Ordnungsrecht, also über Verbote und Gebote, über die Vergabe von Zertifikaten, aber eben auch über eine Ökosteuer. Durch die Erhebung oder Erhöhung einer Steuer gelingt es, den Preis der besteuerten Güter zu erhöhen; die ökonomischen Aktivitäten werden dann in der Regel zurückgehen, sofern die Nachfrage nach den besteuerten Gütern nicht völlig preisunelastisch ist. Diese Lenkungswirkung kann die Ökosteuer allerdings nur erreichen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt.

Geht es um den Klimaschutz, dann muss sich die Höhe der Steuersätze nach der Höhe der Schadstoff-Emissionen richten - Güter, bei deren Produktion oder Konsum hohe Kohlendioxid-Emissionen anfallen, müssen auch mit hohen Steuersätzen belegt werden. Das ist derzeit bei der Ökosteuer nicht der Fall. Die Steuer wird auf Energieträger und nicht auf Schadstoff-Emissionen erhoben. So wird zum Beispiel das vergleichsweise umweltfreundliche Gas besteuert, die Steinkohle dagegen nicht, sondern sogar subventioniert.

Hintergrund: Stichwort: Ökosteuer

Eine Ökosteuer darf auch keine beschäftigungs- und verteilungspolitischen Ausnahmen kennen; unter umweltpolitischem Gesichtspunkt ist es nämlich gleichgültig, ob Unternehmen oder Konsumenten, ob Bezieher hoher Einkommen oder niedriger Einkommen die Umweltschäden verursachen. In allen Fällen ist die Anlastung beim Verursacher geboten. Aus beschäftigungspolitischen Gründen werden derzeit vor allem die energieintensiv produzierenden Unternehmen von der Ökosteuer entlastet oder gar frei gestellt. Damit will man internationale Wettbewerbsverzerrungen und insbesondere Standortverlagerungen ins Ausland vermeiden. Dieses Ziel mag angesichts der immer noch hohen Arbeitslosigkeit verständlich sein; umweltpolitisch ist diese Strategie aber falsch. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wäre stattdessen eine internationale Abstimmung erforderlich, die bisher nicht einmal auf EU-Ebene zu Stande gekommen ist. Da es beim Klimaschutz um ein globales Umweltproblem geht, wäre auch von daher eine internationale Abstimmung notwendig. Vom weltweiten Kohlendioxid-Ausstoß entfallen weniger als fünf Prozent auf Deutschland. Selbst wenn es mit der Ökosteuer gelingen würde, die Kohlendioxid-Emissionen hier zu Lande deutlich zurückzuführen, wäre für die Lösung des Problems der Klimaveränderung so gut wie nichts gewonnen.

Im Vergleich zu den ordnungspolitischen Instrumenten der Umweltpolitik hat die Ökosteuer den großen Vorteil, Steuereinnahmen zu bringen; diese sollten allerdings in den allgemeinen Staatshaushalt fließen und nicht zweckgebunden werden. Unter Beachtung politischer Prioritäten und Schwerpunkte muss dann entschieden werden, welche Ausgaben (möglicherweise auch umwelterhaltende Maßnahmen) daraus finanziert werden sollen. Derzeit ist das Aufkommen für die Finanzierung der Rentenversicherung zweckgebunden. Das ist in vielfacher Hinsicht problematisch: Die Entwicklung des Aufkommens der Ökosteuer ist schwer prognostizierbar, weil auch die Rohölpreise und die Wechselkurse über die Preisentwicklung und damit über die Mengeneffekte entscheiden. Der Bundesfinanzminister wird offenbar gerade von dem Aufkommen überrascht, das schwächer als erwartet zunimmt. Das trägt Unsicherheit in die Finanzierung der Rentenversicherung. Zudem hat die Zweckbindung des Ökosteuer-Aufkommens zusammen mit anderen Bundeszuschüssen die Steuerfinanzierung der Rentenversicherung auf ein Niveau gebracht, das mit der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht mehr begründet werden kann und die Beitragsfinanzierung der Renten immer weiter untergräbt. Die vergleichsweise einfache Finanzierung über die Ökosteuer hat die aus demografischen Gründen dringend gebotene Reform der Rentenversicherung auch eher behindert.

Die Koalition hat mit der derzeit geltenden Ökosteuer-Regelung einen richtigen Gedanken pervertiert. Was demnach Not tut, ist nicht über die Frage der Steuererhöhungen nach dem Jahre 2003 zu diskutieren, sondern umgehend eine Reform der Ökosteuer anzugehen, die den hier diskutierten Kriterien gerecht wird. Insbesondere muss der Lenkungscharakter der Steuer verbessert werden, bisher ist sie ein durchaus problematisches Finanzierungsinstrument für die Rentenversicherung.

Rolf Peffekoven

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