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Wirtschaft: Zwei-Zonen-Modell benachteiligt ausländische Anbieter in Deutschland

Die so genannte Verbändevereinbarung zur Stromdurchleitung in Deutschland droht am Widerstand der EU-Kommission zu scheitern. In einem vorläufigen Bericht der Brüsseler Wettbewerbskommission von EU-Kommissar Mario Monti monieren die Experten vor allem die "Zwei-Zonen-Regelung", auf die sich die deutschen Energie- und Industrieverbände Ende des vergangenen Jahres geeinigt hatten.

Die so genannte Verbändevereinbarung zur Stromdurchleitung in Deutschland droht am Widerstand der EU-Kommission zu scheitern. In einem vorläufigen Bericht der Brüsseler Wettbewerbskommission von EU-Kommissar Mario Monti monieren die Experten vor allem die "Zwei-Zonen-Regelung", auf die sich die deutschen Energie- und Industrieverbände Ende des vergangenen Jahres geeinigt hatten.

In dem Bericht, den die Kommission am Dienstag an die Beteiligten, den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) versandt hat, heißt es, dass das Zonen-Modell die Stromdurchleitung von ausländischen Anbietern wettbewerbsrechtlich behindern würde. Die Verbändevereinbarung, die zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist und die Stromdurchleitung nach der Liberalisierung des deutschen Marktes regelt, sieht vor, dass der deutsche Markt in zwei Zonen (Nord und Süd) eingeteilt und beim Handel über diese Zonengrenze hinaus eine gesonderte Transport-Gebühr von 0,25 Mark pro Kilowattstunde fällig wird. Nach Ansicht von Montis Experten führt dieses System "zu einem Mißbrauch der beherrschenden Stellung" der deutschen Stromindustrie. Zu befürchten sei eine Diskriminierung ausländischer Anbieter.

Ein Sprecher des Frankfurter Energieverbandes VDEW sagte am Dienstag dem Tagesspiegel, dass die an der Vereinbarung beteiligten Verbände in den kommenden Tagen eine Stellungnahme erarbeiten und in Brüssel vorlegen werden. Sollte die EU-Kommission auf ihrer Position beharren, müsse damit gerechnet werden, dass die Vereinbarung rechtsunwirksam werde. Dann gäbe es in Deutschland auch für das laufende Jahr keine Vereinbarung der Stromwirtschaft zur Durchleitung von Strom durch die Netze fremder Unternehmen.

Verschiedene Energieunternehmen und freie Stromhandelsunternehmen hatten bereits im Vorfeld der Verabschiedung der Verbändevereinbarung kritisiert, dass das Zonenmodell den großen deutschen Stromunternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen würde. Die Verbände verteidigten das Modell mit der Begründung, deutsche Energiekapazitäten müssten vor ausländischen Billiganbietern geschützt werden.

asi

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