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Wissen: „Bachelor als Regel fürs Jura-Studium“

Der Bachelor soll auch erster Regelabschluss für Juristen werden – das fordert der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. Ein jetzt vom Verband vorgestelltes Modell sehe zunächst ein dreijähriges Bachelorstudium als Regelstudiengang vor, das mit einem Bachelor of Law endet, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Der Bachelor soll auch erster Regelabschluss für Juristen werden – das fordert der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. Ein jetzt vom Verband vorgestelltes Modell sehe zunächst ein dreijähriges Bachelorstudium als Regelstudiengang vor, das mit einem Bachelor of Law endet, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Für die Berufe Richter und Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar sollten Studierende nach dem Bachelorabschluss zusätzliche Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Studienjahr vorweisen. Diese können sowohl in einem speziellen einjährigen Masterprogramm erbracht werden als auch innerhalb eines anderen Masterstudiums mit juristischem Bezug.

Dann solle es für diese Berufe wie bisher eine einheitliche staatliche Prüfung geben, die der Eingangsprüfung für das zweijährige juristische Referendariat entspricht. Durch die Beibehaltung der Staatsprüfungen würden Qualität und Vergleichbarkeit des Studiums gewahrt. Zugleich stünden mehr Wege zu einer Vielzahl juristischer Berufe offen. tiw

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