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Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin und Berliner SPD-Landesvorsitzende in spe.

© imago images/Christian Spicker

Bei Plagiatsfällen wie dem von Giffey: Gutachter hält Rüge der FU prinzipiell für zulässig

Die FU darf bei Plagiaten prinzipiell eine Rüge erteilen, sagt der Jurist Ulrich Battis - und widerspricht anderen Expertisen. Hintergrund ist der Fall Giffey.

Die Freie Universität Berlin darf in Plagiatsverfahren sehr wohl eine Rüge aussprechen – auch wenn diese Maßnahme nicht im Berliner Hochschulgesetz explizit verankert ist. Zu diesem Urteil kommt der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis, der für die Freie Universität (FU) ein Gutachten zu dieser Frage verfasst hat.

„Die Kernaussage ist: Eine Rüge ist bei minderschweren Fällen das angemessene Mittel und gesetzlich zulässig, ja sogar nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten – obwohl die Rüge als solche im Gesetz nicht geregelt ist“, sagte Battis am Donnerstag dem Tagesspiegel.

Hintergrund ist der Plagiatsfall Giffey

Hintergrund ist wie berichtet der Plagiatsfall von Bundesfamilienministerin und künftigen Berliner SPD-Vorsitzenden Franziska Giffey. Die FU hatte Giffey im vergangenen Jahr eine Rüge erteilt, ihr aber den Doktortitel gelassen.

Der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses hatte dieses Vorgehen mit Bezug auf das Berliner Hochschulgesetz für nicht zulässig erklärt. Zu dem gleichen Ergebnis kam unlängst auch der Jurist Klaus Gärditz im Auftrag der oppositionellen CDU.

Battis spricht von einer Rüge als "Minusmaßnahme"

Battis, emeritierter Jura-Professor der Humboldt-Universität, geht in seinem Gutachten nicht konkret auf den Fall Giffey ein, sondern befasst sich nur mit dem Instrument der Rüge.  Die FU hatte zuvor angekündigt, dass Battis die Frage der Rüge abstrakt klären soll. Battis äußert sich daher auch nicht dazu, als wie schwerwiegend er die Plagiate in Giffeys Arbeit einschätzt und welche Folge seine Expertise für die Forderungen unter anderem der CDU haben könnte, das Verfahren gegen Giffey wieder aufzurollen.

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Battis begründet seine Auffassung, die Rüge sei prinzipiell rechtmäßig, folgendermaßen: Die Rüge sei eine „Minusmaßnahme“, also eine weniger schwere Maßnahme, als das Gesetz vorsieht. Diesen Ermessensspielraum kenne die Rechtsprechung etwa auch im Versammlungsrecht - und dies sei durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Eine Versammlung könne aufgelöst werden, es müsse aber immer auch geprüft werden, ob in minderschweren Fällen eine mildere Maßnahme ausreiche.

Ulrich Battis, emeritierter Jura-Professor der Humboldt-Universität.
Ulrich Battis, emeritierter Jura-Professor der Humboldt-Universität.

© promo

Dieses Vorgehen sei auch die Praxis bei Verfahren an vielen anderen Universitäten, etwa bei der Juristischen Fakultät der Uni Münster. „Das ist ja nicht irgendeine Universität“, sagt Battis. Die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhauses, die Rüge könne man im Wissenschaftsrecht nicht anwenden, hält Battis auch vor diesem Hintergrund für „kompletten Unsinn“: „Eine Rüge gibt es in unzähligen Rechtsgebieten.“

Der Bonner Plagiatsexperte Gärditz hatte argumentiert, die Rüge sei ein Tadel und damit als „Unwerturteil“ nicht gleichsetzbar mit einem Entzug des Doktortitels, der ein „neutraler“ Verwaltungsakt sei. Auch das ist für Battis nicht stichhaltig. „Warum ist es kein Unwerturteil, wenn Ihnen gesagt wird, sie hätten vorsätzlich getäuscht und Ihnen wird der Doktortitel entzogen? Auf solche weltfremden Ideen können nur Juristen kommen.“

"Alles oder nicht ist unbefriedigend"

Im Übrigen sei die Rüge sehr sinnvoll, sagt Battis – was Gärditz, den er sehr schätze, ja in einem Grundsatzartikel selber einmal geschrieben habe: „Alles oder nichts beim Titelentzug ist unbefriedigend", fasst Battis ein Statement des Kollegen zusammen.

Das zeigten auch andere prominente Fälle, wo die Promovierenden nachweislich Fehler machten, aber letztlich ihren Titel behalten durften, weil kein bedingter Vorsatz festgestellt wurde. „Es ist doch völlig unbefriedigend, wenn da gar nichts gemacht wird. Es wäre auch im Sinne des Schutzes der Wissenschaft, hier eine Rüge einzuführen, um zu einer angemessenen Sanktion zu kommen“, sagt Battis.

Battis will es der FU überlassen, wann das Gutachten veröffentlicht wird. Die Uni teilt am Donnerstag mit, das Gutachten sei ihr am Tag zuvor von Battis übermittelt worden. Das Präsidium werde sich damit "zeitnah eingehend befassen" und wolle die Öffentlichkeit über Weiteres in dieser Angelegenheit "in den nächsten Tagen" informieren.

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