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Studierende sitzen im Hörsaal und schreiben in ihre Hefte.

© imago/JOKER

Bekenntnis zur Studienreform: Weiter geht’s nach Bologna!

Die Kultusminister und Hochschulrektoren wollen mehr Flexibilität bei Bachelor und Master - und lang gehegte Reformpläne endlich umsetzen.

Die Studienreform ist gelungen, die Wege in Richtung „Bologna“ müssen aber konsequenter beschritten werden. Zu diesem Urteil kommen Kultusminister und Hochschulrektoren 17 Jahre nach dem Start der Reform, mit der Bachelor- und Masterabschlüsse eingeführt wurden. Die weiteren Schritte, die Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz am Freitag vorgelegt haben, sind allesamt bereits in den Reformbeschlüssen von 1999 oder in Nachbesserungen angelegt.

Auch Jura und Medizin sollen vollständig umgestellt werden

Zurückdrehen wollen Länder und Hochschulleitungen die gestuften Studiengänge nicht. Vielmehr danken sie den Hochschulen für ihre Reformanstrengungen und verweisen darauf, dass Bachelor- und Master nahezu flächendeckend eingeführt sind – über alle Hochschularten zu 88,2 Prozent, an den Fachschulen zu 98,7 Prozent. Unterschiedlich ausgeprägte Ausnahmen sind das Lehramt, Medizin und Jura, die traditionell mit einem Staatsexamen enden. Im Lehramt ist die Umstellung ohnehin weit fortgeschritten, HRK und KMK fordern die Unis aber auf, in Medizin und Jura zumindest ergänzende BAMA-Angebote zu machen. „Perspektivisch“ sollten die Reformelemente wie Modularisierung, Kreditpunkte und studienbegleitende Prüfungen auch hier eingeführt werden.

Um die studentische Auslands-Mobilität zu verbessern, müssten die Hochschulen Vorabanerkennungen von Studienleistungen, wie sie "Erasmus" bereits vorsieht, auch tatsächlich erteilen. Gedrängt werden sie auch, Leistungen nach Kompetenzen und nicht nach einem quantitativen Punktevergleich anzurechnen.

Transparenterer Übergang in den Master

Bei der Benotung von Absolventen soll demnächst ein Beschluss von 2013 umgesetzt werden: Neben der absoluten Note wird dann in Bachelorzeugnissen ein „Prozentrang aller vergebenen Noten“ genannt. Daraus würde etwa hervorgehen, dass ein „guter“ Abschluss in einem bestimmten Jahrgang zum oberen Drittel gehört. Dies soll die Zulassung zum Master transparenter machen. Im öffentlichen Dienst sollen Karrierechancen von Bachelorabsolventen verbessert werden.

Kleinere Lerngruppen mit neuem Kapazitätsrecht?

Zudem wollen Politik und Hochschulen weiterhin versuchen, das Kapazitätsrecht zu flexibilisieren. Verordnungen der Länder legen fest, wie viele Studierende ein Lehrender zu betreuen hat. Wird dies unterschritten, können sich abgelehnte Bewerber bislang auf einen Studienplatz einklagen. Künftig soll es möglich sein, gleichwohl kleinere Lerngruppen zu bilden.

Ein Bekenntnis legen KMK und HRK auch zur Akkreditierung von Studiengängen ab. Neben der neueren Systemakkreditierung, die Hochschulen eine eigene Qualitätsüberprüfung von Studiengängen ermöglicht, soll auch die ältere Programmakkreditierung über Akkreditierungsagenturen erhalten bleiben. Letztere steht immer wieder in der Kritik, jetzt heißt es, sie solle "ihrer Aufgabe als Instrument der Reakkreditierung besser als bisher gerecht werden und stärker der gewachsenen Hochschulautonomie Rechnung tragen".

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