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Ulrike Gutheil.

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Berliner Hochschulen: Was die HU vergaß

Warum wird die Kanzlerin der TU Berlin, Ulrike Gutheil, doch nicht Vizepräsidentin für Haushalt an der Humboldt-Universität, obwohl sie bereits gewählt war? Sie scheiterte an der Uni-Verfassung.

HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz hat am Mittwoch erklärt, die Gründe für Gutheils Absage lägen unter anderem „teils in der Verfassung der Humboldt-Universität, teils in rechtlichen Vorbehalten bei der Senatsverwaltung“.

Bekannt ist, dass der Beamtenstatus der Kanzlerin nicht zu der von der HU ausgeschriebenen Stelle passte. Denn die Position des Kanzlers, wie sie das Berliner Hochschulgesetz für den Haushaltsbeauftragten von Universitäten vorsieht, gibt es an der HU nicht. Die HU-Verfassung sieht stattdessen vor, dass das Ressort Haushalt von einem Vizepräsidenten geleitet wird, der einen „öffentlich-rechtlichen Sondervertrag“ bekommt. Für Professoren ist das kein Problem. Sie wissen, dass sie nach ihrer Amtszeit auf ihre Position zurück können. Gutheil, die keine Professur hat, hätte jedoch ihre Beamtenposition und die daraus resultierenden Versorgungsansprüche eingebüßt.

Haben die Verantwortlichen das zunächst übersehen? „Wenn man eine Spitzenbeamtin in eine Nicht-Beamten-Position holen will, müssen die Alarmglocken schrillen, dass es ein Problem geben kann“, sagt Christian Walther, Sprecher des Wissenschaftssenators. Der Vorsitzende des HU-Kuratoriums Rolf Emmermann gibt zu: „Diesen Fall haben wir vorher nicht bedacht. Man hätte es aber wissen können.“ Schon vor zehn Jahren habe Ulrich Battis, Rechtswissenschaftler an der HU, bei der Reform der HU-Verfassung auf Risiken aufmerksam gemacht. Allerdings habe der jetzige Vizepräsident für Haushalt, Frank Eveslage, das Amt so lange inne gehabt, nämlich zehn Jahre lang, dass niemand mehr daran gedacht habe. Emmermann sagt, die HU-Verfassung müsse nun so geändert werden, dass sie für das Ressort Haushalt auch eine Kanzlerstelle erlaube.

Für Gutheil suchte die HU nach einer schnelleren Lösung, wie HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz sagt. Mit einem Nachtragshaushalt wollte sie eine Stelle mit der Besoldung B4 schaffen, wie Uni-Kanzler in Berlin sie haben. Doch die Verfassung hätte erst nach Gutheils Antritt geändert werden können. Das sei als problematisch betrachtet worden, sagt Olbertz. Auch habe die Senatsverwaltung den Standpunkt vertreten, die B4-Stelle hätte neu ausgeschrieben werden müssen. Ein von Olbertz veranlasstes Gutachten war zu einem anderen Schluss gekommen.

Trotz seiner rechtlichen Bedenken hat der Senat Gutheil zur Vizepräsidentin bestellt. Das Fax erreichte Olbertz aber erst am Mittwoch, dem Tag von Gutheils Rückzug. Wäre sie doch noch angetreten, wenn der Senat sie früher bestellt hätte? Olbertz sieht keine Schuld bei Personen, sondern beim „bürokratischen Dschungel“. Um handlungsfähig zu werden, werde die HU jetzt auf jeden Fall eine B4-Stelle einrichten. Auch hoffe er auf eine zeitnahe Verfassungsänderung, mit der der Vizepräsident für Haushalt auf einer Kanzlerstelle „beamtenrechtlich abgesichert“ und mit den übrigen Vizepräsidenten „gleich behandelt“ werden könne. Eine neue Ausschreibung sei aber nicht nötig, sagt Olbertz. Das Verfahren sei ja noch nicht abgeschlossen. Amtsinhaber Eveslage habe ihm jedenfalls versprochen, nicht von Bord zu gehen, bis eine Nachfolge gefunden sei.

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