zum Hauptinhalt

Berliner Unis: Eine Frage der Maßstäbe

Die Technische Universität Berlin hat den Vertrag ihrer Kanzlerin gekündigt. Dabei hatte ihr Vorgänger ähnliche Konditionen.

Warum drängte der Berliner Senat darauf, die Gehaltserhöhung von TU-Kanzlerin Ulrike Gutheil rückgängig zu machen? Wie jetzt bekannt wird, hatte bereits Gutheils Vorgänger im Amt einen nahezu identischen Vertrag abgeschlossen – ohne dass der Senat Anstoß daran nahm. Mehr noch, der Senat selbst stimmte damals dem Vertrag zu, ebenso das Kuratorium alter Art der TU.

Wie berichtet, kritisiert der Landesrechnungshof Vorgänge rund um die Wohnung der TU-Kanzlerin, die auf Kosten der Universität aufwendig saniert wurde. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf Untreue, TU-Präsident Kurt Kutzler und die Kanzlerin haben Disziplinarverfahren gegen sich selbst angestrengt. Im Zuge der Vorgänge hatte die TU wie berichtet auf Wunsch des Senats das „öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnis“ der Kanzlerin gekündigt, durch das sie einen erheblichen Gehaltssprung machte. In den Augen des Senats hatte die TU eine falsche rechtliche Konstruktion gewählt. Gutheil habe ihr vorheriges Beamtenverhältnis nur ruhen lassen, anstatt ganz daraus auszusteigen – und so die Vorteile beider Modelle kombiniert.

Allerdings ist jetzt aus der TU zu erfahren, das öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnis von Gutheils Vorgänger sei mit dem Gutheils in weiten Teilen identisch. Man habe sich bei Gutheils Vertrag weitgehend an dem ihres Vorgängers orientiert, ist zu hören. So wurde auch Gutheils Vorgänger mit dem Vertrag aus seinem Beamtenverhältnis beurlaubt, behielt dabei aber wie seine Nachfolgerin die Privilegien des öffentlichen Dienstes. Dazu gehörte die Beihilfe im Krankheitsfall. Der damalige Kanzler konnte sich ebenfalls die Jahre im neuen Status für seine Pension anrechnen lassen. Selbst das Gehalt sei bei beiden praktisch das gleiche gewesen, Gutheils habe nur 170 Euro mehr im Monat verdient als ihr Vorgänger.

Der trat 1999 an. Der damalige Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) segnete den Vertrag genauso wie das alte TU-Kuratorium ab – so verlangte es die damalige Satzung der TU. Inzwischen ist der Senat dafür nicht mehr zuständig. Was aber bewog den Senat dazu, bei Gutheil seine Einschätzung über das Vertragsverhältnis zu ändern? Gewann er seit 1999 neue rechtliche Erkenntnisse? Die Gründe sind nicht zu erfahren. Die Wissenschaftssenatsverwaltung schweigt weiter zu den Vorgängen. Gutheil ist jetzt vorerst in ihr altes Beamtenverhältnis zurückgefallen und verdient so viel früher. (tiw)

Zur Startseite