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Berliner Universitäten: Genug geprobt

Berlins CDU will ein neues Hochschulgesetz. Die Selbstverantwortung der Hochschulen soll stärker werden.

Die Berliner CDU-Fraktion drängt auf ein neues Hochschulgesetz. Die Hochschulen bräuchten „Verlässlichkeit“, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Nicolas Zimmer, am Mittwoch im Abgeordnetenhaus. Noch immer agieren die Berliner Hochschulen auf der Basis eines Provisoriums: der „Erprobungsklausel“, mit der 1998 über 60 Paragraphen des Hochschulgesetzes zum Experimentieren frei gegeben wurden. Die Erfahrungen damit sind gut, die meisten Hochschulen haben von der größeren Freiheit bei ihrer inneren Organisation und ihrer größeren Autonomie gegenüber dem Staat profitiert. Trotzdem konnte sich die Regierungskoalition bislang nicht zu einer Novelle des Hochschulgesetzes durchringen. Denn die Linke und Teile der SPD-Fraktion wollen die Macht der Professoren in den Gremien gesetzlich aushebeln – gegen den Willen etwa des Regierenden Bürgermeisters und des Wissenschaftssenators.

Die CDU schlägt nun in ihren Eckpunkten für ein neues Hochschulgesetz vor, die „Selbstverantwortung“ der Hochschulen weiter zu stärken. So soll das Gesetz die Rechtsform einer Stiftung erlauben. Die Hochschulen könnten einen Kapitalstock bilden und ihn „unternehmerisch verwalten“. Damit will die CDU den Hochschulen aus ihrem „teilweise etwas behäbigen Beamtendasein“ heraushelfen, wie Zimmer formulierte. Die von den Hochschulen genutzten Flächen des Landes sollen den Hochschulen übertragen werden. Die Hochschulen dürfen Studiengebühren verlangen. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester, sollen die Gebühren „deutlich ansteigen“. Das Hochschulgesetz soll aber auch „familienfreundliche Teilzeitstudiengänge“ vorsehen, um eine „soziale Diskriminierung“ zu verhindern.

Landeshochschulrat soll gegründet werden

Geht es nach der CDU, soll die Zustimmung des Senators bei Berufungen entfallen. Die Höhe der Grundfinanzierung für die Hochschulen soll nicht mehr wie bislang über vier Jahre, sondern über acht bis zehn Jahre festgeschrieben werden.

Die Leistungsanforderungen des Staates an die Hochschulen sollen wie bislang in Hochschulverträgen festgeschrieben werden. Die CDU will in den Verträgen auch festschreiben, dass innerhalb aller Hochschulen Geld nach Leistung verteilt wird. Ein neuer „Landeshochschulrat“ soll das Land Berlin „in seiner wissenschaftspolitischen Lenkung“ beraten. Ihm sollen 13 nicht aus Berlin kommende Mitglieder angehören, von denen acht Wissenschaftler sein sollen.

Die CDU würde den Hochschulen gesetzlich nicht verbieten, die Professoren in den Gremien zu entmachten – was auch die Erprobungsklausel nicht tut. Zimmer sagte, er halte von „sich selbst blockierenden Gremien“ zwar nichts. Aber wer mehr Freiheit für die Hochschulen wolle, dürfe sie auch in diesem Punkt nicht bevormunden.

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