zum Hauptinhalt

Berliner Wissenschaft: „Keine Verfassungsbedenken bei Einstein-Stiftung“

Der Berliner Senat hält daran fest, die neue Einstein-Stiftung ohne eine gesetzliche Grundlage errichten zu wollen.

Der Berliner Senat hält daran fest, die neue Einstein-Stiftung ohne eine gesetz liche Grundlage errichten zu wollen. Staatssekretär Hans-Gerhard Husung sagte am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses, der Senat sehe sich durch das letzte Woche veröffentlichte Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes „bestätigt“. Der Vorwurf der Opposition, das Parlament werde bei der Gründung der Einstein-Stiftung übergangen und der Senat verstoße so gegen die Landesverfassung, wies er zurück. Mit der Stiftung soll die Spitzenforschung gefördert werden.

Tatsächlich war das Gutachten bei der Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die Stiftung ohne ein Errichtungsgesetz zu gründen, zu einem widersprüchlichen Ergebnis gekommen. Die Juristen kamen zu dem Schluss, „nach überwiegender Meinung in der Fachliteratur“ müsse auch die privatrechtliche Einstein-Stiftung durch ein Gesetz legitimiert werden. Sie räumten allerdings ein, es sei „zweifelhaft“, ob sich der Verfassungsgerichtshof Berlins dieser Ansicht anschließe. Die Maßstäbe, die das Gericht bisher an die Mitwirkungsrechte des Abgeordnetenhauses gelegt habe, ließen das Gegenteil vermuten. Es sei zudem gängige Praxis, privatrechtliche Stiftungen wie die Einstein-Stiftung ohne Gesetzesgrundlage zu errichten.

Auf diese Passage bezog sich Husung in seiner Auffassung. Die Grünen warfen Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner in einer Erklärung „Klüngelei“ vor und fordertenTransparenz. Der Senator dürfe sich nicht länger weigern, ein Gesetz zur Errichtung der Einstein-Stiftung vorzulegen. Das Gutachten zeige, dass es fragwürdig sei, wenn die Exekutive eigenmächtig neue Strukturen schaffe, um Steuergelder am Parlament vorbei zu vergeben. Die Grünen kündigten erneut gerichtliche Schritte an, „sollte dies notwendig sein“.

Der Senat hat Ende Dezember der Gründung zugestimmt. Jetzt müsste nach dem Plan des Senats nur noch die Justizbehörde die Errichtung der Stiftung genehmigen. Husung gab keine Auskunft darüber, wie weit der Vorgang bereits ist. Nach Informationen der Grünen ist die Stiftung noch nicht errichtet. Husung sagte, alle Berliner Universitäten hätten bereits „attraktive Anträge“ zur Förderung eingereicht. Dies zeige, dass die Stiftung auch von den Hochschulen „lebhaft“ angenommen werde, die ihr zuvor kritisch gegenüber gestanden hätten. tiw

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false