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Berufungs- und Leistungszulagen: Wie das Grundgehalt wächst

Bei den Grundgehältern der Professoren ist Berlin Schlusslicht. Zulagen, die sie darüber hinaus erhalten, sollen mit der jetzt geplanten Aufstockung voll verrechnet werden. Hier lesen Sie, wie hoch die Zulagen sind.

Zweieinhalb Jahre haben Professoren in Berlin gespannt erwartet, wie der Senat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung umsetzt. Mit der vor einem Jahrzehnt eingeführten W-Besoldung kam das Leistungsprinzip: Gegenüber der früheren C-Besoldung wurden die Grundgehälter abgesenkt, mit besonderen Leistungen in Forschung und Lehre können sich die Professoren aber Zulagen verdienen. Im Februar 2012 hat das Verfassungsgericht dann das Grundgehalt eines W2-Professors in Hessen für nicht amtsangemessen befunden. Alle Länder mussten nun die Besoldung reformieren.

Die Pläne des Senats

Der Gesetzentwurf, den der Senat am 21. Oktober beschlossen hat, enttäuscht die Hochschullehrer. Denn nur diejenigen, die bislang keine oder geringe Leistungszulagen erhalten, bekommen einen Aufschlag aufs Grundgehalt: Für W2-Professoren gibt es den „maximalen Aufstockungsbetrag“ von 646,32 Euro monatlich, bei W3-Professoren ohne Zulagen sind es 463,74 Euro (mit jährlichen Steigerungen). Der Stein des Anstoßes für viele Professoren: Wer Zulagen in dieser Höhe oder mehr hat – und das sind die allermeisten –, geht leer aus. Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen verfahren großzügiger, dort werden 50 Prozent der Leistungsbezüge nicht mit der Erhöhung der Grundgehälter verrechnet.

Das Grundgehalt

Das aktuelle Berliner Grundgehalt in der mittleren Besoldungsgruppe W2 liegt nach Angaben des Hochschulverbands mit 4315 Euro brutto ganz hinten. Beim Spitzenreiter Sachsen-Anhalt sind es 5336 Euro, gefolgt von Schleswig-Holstein (5286 Euro). Auch in der höchsten Gruppe W3 bekommen Berliner mit 5240 Euro am wenigsten. Am höchsten ist das Grundgehalt mit 6129 Euro in Bayern (auf der höchsten der neu eingeführten Erfahrungsstufen sind es sogar 6604 Euro).

Die Zulagen

Zulagen müssen Professoren mit der Hochschulleitung verhandeln. Wie hoch können sie in Berlin ausfallen? An den Unis heißt es, nahezu jeder Neuberufene erhalte eine leistungsunabhängige „Berufungszulage“, weil die Grundgehälter so niedrig sind. Die Beträge variieren je nach Hochschule, bei 300 Euro geht es dem Vernehmen nach los. An der TU liege die Berufungszulage in der Regel bei 500 Euro für W2- und W3-Professoren, sagt Kanzlerin Ulrike Gutheil. Nur bei Spitzenberufungen sei mehr drin.

Zudem können sich Professoren richtige Leistungszulagen verdienen, etwa für eingeworbene Drittmittel, für Publikationen in Fachzeitschriften oder eine hohe Prüfungsleistung. An der FU wird das schrittweise mit je 200 Euro belohnt; aus verschiedenen Bereichen kämen da in der Regel 600 Euro monatlich zusammen, heißt es. An der TU können Professoren 90 bis 500 Euro zusätzlich verdienen. An der HU werden die Zulagen nach drei Jahren kontinuierlicher Leistungen als Einmalzahlung von 6000 Euro vergeben.

Lassen Professoren in ihren Leistungen nach, reagiert die FU „flexibel“: So könnten herausragende Kompensationsleistungen akzeptiert werden. Nur sehr selten würden Leistungszulagen gestrichen. Auch an der TU soll es kaum Professoren geben, die Zulagen verlieren.

Zulagen bekommt auch, wer Leitungspositionen übernimmt. An der FU etwa erhält ein Dekan in der W-Besoldung an einem großen Fachbereich 500 Euro „Funktionsleistungszulage“.

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