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Wolken am blauen Himmel über Gebäuden der Technischen Universität Berlin.

© Ulrich Dahl/TU

Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen: Für die Lehrbeauftragten hat sich wenig getan

Die Berliner Hochschulen ignorieren weitgehend die Vorgabe des Senats, Lehrbeauftragte besserzustellen. Auch die geforderten Dauerstellen im Mittelbau sind rar.

An vielen Berliner Hochschulen werden Löcher in den Lehrplänen kurzfristig mit Lehrbeauftragten gestopft. Für die Hochschulen ist das praktisch: Die Dozentinnen und Dozenten sind gut ausgebildet, semesterweise einsetzbar und verdienen einen Bruchteil dessen, was ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen bekommen.

Für die Lehrbeauftragten jedoch sind ihre prekären Arbeitsverhältnisse eine Belastung. In den Berliner Hochschulverträgen für 2018 bis 2022 sind deshalb mehrere Maßnahmen vereinbart, die ihre Situation verbessern soll. Wie sieht die Umsetzung aus?

Einige der Vereinbarungen werden bisher von den Hochschulen nicht erfüllt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage hervor, die die Abgeordnete Bettina König (SPD) dem Senat gestellt hat. Die SPD habe eine besondere Verantwortung, bei prekären Arbeitsbedingungen genau hinzuschauen, sagt König dem Tagesspiegel. Besonders die Vorgabe, dass Lehraufträge bei „absehbarem Bedarf“ für zwei Semester erteilt werden müssen, um ihnen mehr Planungssicherheit zu ermöglichen, wird von den Hochschulen bisher ignoriert. Einzige Ausnahme ist die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR).

Senat will die Hochschulen ermahnen

„Ob ein absehbarer Bedarf vorliegt, kann nur von den Hochschulen selbst beurteilt werden“, heißt es in der Antwort des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach. Dem Tagesspiegel sagt Krach, dass er die Praxis der HWR „vorbildlich“ finde. Er werde gegenüber den anderen Hochschulen noch einmal bekräftigen, dass zwei Semester die Regel und nicht die Ausnahme darstellen sollte. Auch Bettina König hält es für „nicht akzeptabel“, dass zwei Jahre nach Abschluss der Verträge lediglich eine Hochschule Aufträge für zwei Semester vergibt.

Gefordert sind die Unis außerdem, für Daueraufgaben Dauerstellen zu schaffen. In den Hochschulverträgen ist vereinbart, bis Ende 2020 mindestens 35 Prozent der Beschäftigten des akademischen Mittelbaus unbefristet zu beschäftigen. Solange die Quote unter 30 Prozent liegt, muss es einen jährlichen Anstieg um fünf Prozent geben. Hier machen einige Unis Fortschritte.

Spitzenreiterin ist die FU, die in den letzten zwei Jahren 23 unbefristete Stellen in diesem Bereich geschaffen hat. Die ebenfalls mit dem Senat vereinbarten Dauerstellen für Hochschuldozenturen wurden allein an der TU geschaffen, dort aber auch nur zwei.

Lehrbeauftragte verdienen mehr, Arbeit wird "entwertet"

Die Lehraufträge wurden bisher in drei Stufen bezahlt, je nach Wertigkeit der Aufgaben. In den Hochschulverträgen wurde eine Erhöhung der niedrigsten Stufe auf 35 Euro pro Lehreinheit vereinbart, mit einer jährlichen Erhöhung um jeweils 2,35 Prozent. Was aber passiert jetzt mit dem bisherigen Stufensystem? HU, FU und TU behalten das Dreistufensystem bei, bei der Charité hingegen gibt es künftig nur noch eine Stufe.

Die Kunsthochschulen wenden jetzt ein zweistufiges System an, wobei drei von vier Hochschulen die bisher der mittleren Stufe Zugehörigen nun in die untere Stufe einordnen. Die Lehrbeauftragten verdienen so zwar etwas mehr Geld, ihre Tätigkeit aber werde entwertet, sagt eine Vertreterin der Lehrbeauftragten an der UdK. Die Alice-Salomon-Hochschule behält als einzige FH das dreistufige System bei und weist darauf hin, dass Lehrbeauftragte der mittleren Stufe ihren Status halten können.

Staatssekretär Krach betont, dass die Maßnahmen aus den Hochschulverträgen verbindlich seien und es „natürlich“ Sanktionsmöglichkeiten gebe, bis hin zu Mittelkürzungen. Die wären hier allerdings kontraproduktiv. Denn für bessere Arbeitsbedingungen brauchen die Hochschulen mehr Geld und nicht weniger. „Gute Beschäftigungsbedingungen müssen doch im eigenen Interesse der Hochschulen liegen, weil sie nicht zuletzt auch ein Standortvorteil sind“, appelliert Krach. Für den morgigen Mittwoch, 25. September, lädt Krach ab 17 Uhr zum öffentlichen Hearing über „Beschäftigungsbedingungen an den Berliner Hochschulen“ an der TU ein.

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