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Liquids für US-amerikanische E-Zigaretten-Marken enthalten den Mint- und Menthol-Geschmacksstoff Pulegon, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein, stellt eine Studie fest.

© Robert Bukaty/AP/dpa

„Besorgniserregend hohe Konzentration“: US-Forscher finden potenziell krebserregenden Stoff in E-Zigaretten

In den USA wurde der möglicherweise schwer schädliche Stoff Pulegon in E-Zigaretten entdeckt. Oft steckt er in Produkten mit Minz- und Mentholgeschmack.

In E-Zigaretten und Kautabak in den USA haben Wissenschaftler einen möglicherweise krebserregenden Geschmacksstoff „in besorgniserregend hoher Konzentration“ entdeckt. Der Stoff namens Pulegon sei in Produkten mit Minz- und Mentholgeschmack enthalten, berichteten die Wissenschaftler um Sven-Eric Jordt von der Duke University im Fachjournal „Jama Internal Medicine“. Als Geschmackszusatzstoff in Lebensmitteln habe die zuständige US-Behörde Pulegon bereits im vergangenen Jahr verboten, für E-Zigaretten und Kautabak sei die Chemikalie jedoch nicht reguliert.

Gemeinsam mit Kollegen untersuchte Jordt mehrere Marken von Menthol-Zigaretten, drei E-Zigaretten-Marken und eine Kauatabak-Marke, die alle Pulegon enthalten. Sowohl bei den E-Zigaretten als auch beim Kaubatak war die Konzentration „besorgniserregend“, bei den Menthol-Zigaretten lag sie unter dem Schwellenwert.

Es sei allerdings nicht ganz klar, wie sich die Aufnahme von Pulegon unterscheide, wenn es nicht geraucht, sondern per E-Zigarette aufgenommen werde, hieß es von den Wissenschaftlern. Sie forderten die US-Regulierungsbehörde FDA auf, Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko für Verbraucher mindern, Pulegon ausgesetzt zu werden.

Unklar ist, ob Pulegon auch in deutschen Liquid-Marken enthalten ist

Ob und wenn ja in welchem Ausmaß diese Substanzen auch in Produkten auf dem deutschen Markt enthalten sind, sei nicht klar, sagte Michal Dobrajc vom Verband des eZigarettenhandels. „Als Branchenverband ist es uns nicht möglich, einen detaillierten Einblick in Zusammensetzung der vielfältigen Liquids zu bekommen, da die einzelnen Rezepturen der Hersteller dem Geschäftsgeheimnis unterliegen.“

Die Verbandsmitglieder würden nun aber dahingehend befragt. Aufgrund der bestehenden Regulierungen für den deutschen Markt, wo unter anderem alle Inhaltsstoffe gemeldet werden müssten, gehe er davon aus, dass alle Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden ihren Pflichten nachkämen.

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Nach mehreren Todes- und vielen Krankheitsfällen – es geht um ungeklärte Lungenerkrankungen – in Zusammenhang mit E-Zigaretten war in den USA zuletzt eine Diskussion entbrannt. Ausgefallene Geschmacksrichtungen für E-Zigaretten sollen nach dem Willen der US-Regierung in den Vereinigten Staaten nun verboten werden.

Präsident Donald Trump hatte in der vergangenen Woche „sehr strenge“ Vorschriften für Hersteller angekündigt und die Nutzung von E-Zigaretten als „großes Problem“ bezeichnet. In Deutschland oder Europa ist allerdings bislang kein ähnlicher Anstieg solcher spezieller Krankheitsfälle bekannt. Die Beschwerden scheinen sich auf Benutzer von E-Zigaretten in den Vereinigten Staaten zu beschränken. (dpa)

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