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Bildung: Unis fordern Milliarden von Bund und Ländern

Jährlich drei Milliarden Euro wollen die Hochschulrektoren von den Politikern in Bund und Ländern. So sollen die steigenden Studienanfängerzahlen und eine Verbesserung der Lehre finanziert werden. Im Gegenzug öffnen sich die Unis jetzt auch für Berufstätige ohne Abitur.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Politiker in Bund und Ländern aufgefordert, den Hochschulen jährlich drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Diese Summe werde bis zum Jahr 2020 benötigt, um neue Studienplätze für die steigenden Studienanfängerzahlen zu finanzieren. Genauso notwendig sei eine Verbesserung der Lehre in den neuen Studiengängen mit den Bachelor- und Master-Abschlüssen. In den Zusatzkosten von drei Milliarden Euro jährlich seien auch die Investitionen enthalten, die für den Neubau und die Sanierung von Lehrgebäuden benötigt werden.

Die HRK reagiert damit auf die neueste Prognose der Kultusministerkonferenz über die steigenden Zahlen von Abiturienten und künftigen Studienanfängern. Allein zwischen 2011 und 2015 müssten 275 000 neue Studienplätze geschaffen werden.

Die Hochschulrektoren gaben auch bekannt, sich für beruflich Qualifizierte öffnen zu wollen. Das bedeutet, dass erfolgreiche Berufstätige auch ohne Abitur zugelassen werden können. Um die völlig unübersichtlichen Regelungen in diesem Problemfeld zu vereinfachen, schlägt die HRK folgendes Verfahren vor: Der klassische Lehrling, der seinen Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer erreicht hat, kann sich um einen Studienplatz bewerben. Zuvor muss er jedoch eine Hochschulzugangsprüfung bestanden oder ein Probestudium absolviert haben. Wird er zugelassen, kann er an eine andere Hochschule wechseln, aber nur im ersten Studienjahr. Das Fach darf er nicht mehr ändern.

Bewerber, die nicht nur über eine einfache Berufsausbildung verfügen, sondern den Meister erreicht haben, werden ohne Hochschulauswahlverfahren zugelassen, aber nur dann, wenn ihr Studienfach ihrer beruflichen Vorbildung entspricht. Eine Hebamme könnte sich für einen Medizinstudienplatz oder für ein Studium im sozialen Bereich bewerben, eine Erzieherin aus dem Kindergarten für den Lehrerberuf. Ein Handwerksmeister könnte sich zum Beispiel für ein Ingenieurstudium entscheiden. Würden dagegen solche Berufspraktiker mit erfolgreicher Aufstiegsfortbildung sich ein völlig fremdes Studienfach wählen, müssten sie eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium absolvieren. Die Bedingungen, die die Hochschulrektoren jetzt beschlossen haben, sind auf das Konzept der Kultusministerkonferenz abgestimmt.

Die HRK machte zugleich deutlich, dass die Aufnahme zusätzlicher Bewerber aus der Berufspraxis Kosten verursacht. Eine entsprechende Finanzhilfe erwarten die Hochschulrektoren von Bund und Ländern. 

Uwe Schlicht

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