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An einer Pinnwand in einer Schule steht "Ruhezone Abitur. Kein Durchgang".

© Holger Hollemann/dpa

Bildungsföderalismus: „KMK will Nationalen Bildungsrat eindampfen“

Schlagabtausch zwischen Bund, Ländern und Parteien vor der Kultusministerkonferenz: Wie viel Bund darf im Nationalen Bildungsrat sein?

Vor dem Treffen der Kultusministerkonferenz (KMK) an diesem Donnerstag und Freitag in Erfurt streiten Bund und Länder weiter über die Stimmverhältnisse im künftigen Nationalen Bildungsrat. Für die Union im Bundestag plädierte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Albert Rupprecht, am Mittwoch für eine „starke Stimme des Bundes“. Ein paritätisches Stimmverhältnis zwischen Bund und Ländern gewährleiste eine „gesamtstaatliche Perspektive“.

Insofern sei der Wissenschaftsrat als „Erfolgsmodell“ ein gutes Vorbild für das neue Gremium, auf das sich Union und SPD geeinigt hatten. Wie berichtet hatten sich die Kultusminister bereits gegen eine Stimmverteilung wie im Wissenschaftsrat ausgesprochen, die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vorgeschlagen hatte. Die KMK fürchte wohl „ein unabhängiges, eigenständiges Beratungsgremium“, kommentiert jetzt Albert Rupprecht. Sie wolle „den Bildungsrat eindampfen und zu einem Anhängsel der KMK machen“.

Hintergrund ist der Entwurf für ein Konzept der Kultusminister für den Nationalen Bildungsrat. Nach einem Bericht der „Tageszeitung“ (Taz) sollen demnach die 16 Ländervertreter in der entscheidenden Verwaltungskommission die Mehrheit über Vertreter von Bund und Kommunen behalten.

Für den Bildungsstaatsvertrag plant die KMK nur Vages

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, kritisierte die anhaltende Diskussion um die Mandatierung im Bildungsrat. Wichtiger wäre, dass der Bildungsrat „einen zusätzlichen Nutzen zu den bestehenden Gremien entfalten und Empfehlungen für die strukturelle Weiterentwicklung des Bildungswesens über den gesamten Lebensverlauf hinweg erarbeiten“ könne.

Im Entwurf kursieren auch Vorstellungen der KMK zu einem Bildungsstaatsvertrag. Während der Bildungsrat Empfehlungen für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen erarbeiten soll, könnte ein Staatsvertrag sie verbindlich machen. Doch was die KMK plant, ist offenbar sehr vage. Zum Thema Transparenz ist laut „Taz“ von einem regelmäßigen nationalen Bildungsbericht die Rede – ein solcher erscheint aber schon seit 2006. Die bundesweit unterschiedlichen Anforderungen im Abitur wolle man lediglich mit „gemeinsamen Rahmenbedingungen“ angleichen.

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