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Bildungspolitik: Ein Prof für 25 Studenten

Die Rektoren der deutschen Hochschulen fordern bessere Studienbedingungen für ihre Studenten. So soll es nach ihren Wünschen kleinere Lerngruppen geben.

Die Betreuung der Studenten an den deutschen Hochschulen muss dringend verbessert werden. Heute kommen im Schnitt 52 Studenten auf einen Professor. Selbst Seminare werden so zu Massenveranstaltungen mit über 100 Teilnehmern, kritisiert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK). HRK-Präsidentin Margret Wintermantel forderte gestern in Berlin eine „Qualitätsoffensive für die Lehre“.

Die bisherigen Studiengänge haben zu überlangen Studienzeiten und hohen Abbrecherquoten geführt. Um das zu ändern, sind die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge eingeführt worden. Inzwischen seien von den etwa 11.000 Studiengängen in Deutschland 61 Prozent auf Bachelor und Master umgestellt worden, sagte Wintermantel. Damit aber die gewünschten Effekte erzielt werden, müsse das Betreuungsverhältnis in den neuen Studiengängen in den nächsten fünf Jahren auf einen Professor für 25 Studenten gebracht werden.

Scharfe Kritik übt die HRK an dem geltenden Kapazitätsrecht. Es vernachlässige die wissenschaftliche Qualität im Studium. Nach der geltenden Rechtslage setze der Staat die Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen so preisgünstig wie möglich fest, um eine maximale Zahl von Studienplätzen zu gewährleisten. Für die neuen Studiengänge sei das Kapazitätsrecht jedenfalls kein adäquates Steuerungsinstrument mehr. Bis heute nämlich führt die Einstellung eines neuen Dozenten oder Professors automatisch zur Zulassung von zusätzlichen Studenten. Um dieses Dilemma zu umgehen, sollten Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Staat getroffen werden, sagte Wintermantel.

Dieser Vorschlag der Hochschulrektoren hat eine Schwäche: Zielvereinbarungen sind Verträge und eignen sich nicht zu einer juristisch wasserdichten Neuregelung der Aufnahmekapazität. Die Freiheit der Berufswahl ist im Grundgesetz gesichert – und ein Grundrecht darf nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Solange es kein bundesweites Zulassungsgesetz gibt, das für die Bachelor- und Masterstudiengänge einen erhöhten Betreuungsaufwand von etwa 15 bis 20 Prozent festschreibt, wird es bei den bisherigen Massenverhältnissen bleiben. Denn dann wird die erschöpfende Nutzung der vorhandenen Kapazitäten nach den Numerus-clausus-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vollzogen. Dagegen helfen keine Zielvereinbarungen.

Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, begrüßte die Forderungen. Damit das Image der Lehre deutlich verbessert werde, müsste sie aber als zweites Bein in die Exzellenzinitiative für die Universitäten aufgenommen werden.

Uwe Schlicht

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