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Copy & Paste: Professoren mit Plagiat

Unter Zeitdruck kopieren Lernende, aber auch Lehrende fremde Texte und geben sie trotzdem als eigene Produkte aus. Das ist im Prinzip bekannt. Ein Münchner Jurist enttarnt Fälscher.

In einem aktuellen Buch bezeichnet jetzt der Münchener Rechtsprofessor Volker Rieble Dutzende bislang unbescholtene Hochschullehrer als geistige Diebe. Riebles Buch („Das Wissenschaftsplagiat. Vom Versagen eines Systems“) ist ein Tabubruch, weil es Dutzende von Fällen vor allem im Fach Jura stets mit vollem Namen der Plagiatoren im Professorenrang erörtert.

Viele Beispiele waren bislang nicht bekannt. Nur die öffentliche Entlarvung, so Rieble, kann vor dem „Wissenschaftsplagiat“ abschrecken. Gegen einen Hamburger Professor, der sich angeblich mit fremden Federn schmückte, laufen bereits disziplinarische Ermittlungen. Zwei Kollegen in Süddeutschland haben den Verlag verklagt, das Enthüllungsbuch aber nicht vom Markt nehmen können. Die meisten Beschuldigten schweigen.

Rieble greift auch die Standesvertretung der Universitätsprofessoren, den Deutschen Hochschulverband (DHV), an. Dieser stütze quasi das System. Der Verband sei in Plagiatsfragen „unglaubwürdig“, weil er Mitglieder erst ausschließen wolle, wenn sie wegen geistigen Diebstahls vor Gericht verurteilt wurden. Dieses nur scheinbar harte Durchgreifen sei „der Einsicht zu verdanken, dass eine solche Verurteilung ausgeschlossen ist, weil es am Straftatbestand fehlt“. Solche Kritik will der DHV nicht auf sich sitzen lassen. Künftig soll die Standesunwürdigkeit nicht mehr von einem Strafurteil abhängen. So hat der Verband jüngst Ausschlussverfahren gegen Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität) und Axel Wirth (TU Darmstadt) eingeleitet.

Die beiden Juristen waren schon vor drei Jahren von ihren Präsidenten gerügt worden. Schwintowski hatte ein juristisches Lehrbuch „geschrieben“, das seitenweise ohne genauen Hinweis von anderen Autoren abkopiert war. Jetzt äußert sich Schwintowski auf seiner Homepage „ergänzend“ zu Riebles Kritik. Er erklärt: „Ich habe meine Lektion gelernt“ und ermuntert die Kritiker, „eine öffentliche und ergebnisorientierte Erörterung guter wissenschaftlicher Zitierpraxis in allen Fächerkulturen“ zu fördern. Der Rechtslehrer fragt etwa Natur- und Technikwissenschaftler: „Ist Autor auch jemand, der mitforscht, aber nicht mitschreibt? Ist Autor auch der, der den Forschungsprozess organisiert und kontrolliert, ohne alles selber durchführen zu können?“ Gerade bei der Teamarbeit scheine der traditionell textgebundene Autorenbegriff schnell zu einer Anerkennung für das Mittun im Labor zu werden. Hermann Horstkotte

Hermann Horstkotte

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