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DIE NEUE STIFTUNG: Herrin über die Entwicklung der Uni

Die Stiftung Viadrina übernimmt die staatlichen Aufgaben. Der Stiftungsrat entscheidet über neue Studiengänge, die Berufung von Professoren, große Bauvorhaben, über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit der brandenburgischen Landesregierung.

Die Stiftung Viadrina übernimmt die staatlichen Aufgaben. Der Stiftungsrat entscheidet über neue Studiengänge, die Berufung von Professoren, große Bauvorhaben, über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit der brandenburgischen Landesregierung. Er beschließt auch über die Entwicklungsplanung der Universität, ist aber bei allen finanziellen Verpflichtungen an die Zustimmung des Landes Brandenburg gebunden.

Die Stiftung begründet eigenständige Beamtenverhältnisse, muss aber auch Pensionsvorsorge treffen. Falls die Stiftung nicht mehr finanziell handlungsfähig ist, tritt das Land Brandenburg ein.

Dem Stiftungsrat gehören bis zu neun Mitglieder an – mindestens fünf müssen mit Hochschulfragen vertraut sein. U.S.

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