EINSTEIN-STIFTUNG: Senatoren, Kuratoren, Aufsichtsräte
Die „Einstein-Stiftung“ soll zunächst aus zwei Einheiten bestehen. Eine Dachstiftung kümmert sich um die Finanzen – sie soll neben den vom Land zur Verfügung gestellten 40 Millionen Euro im Jahr Spenden einwerben.
Die „Einstein-Stiftung“ soll zunächst aus zwei Einheiten bestehen. Eine Dachstiftung kümmert sich um die Finanzen – sie soll neben den vom Land zur Verfügung gestellten 40 Millionen Euro im Jahr Spenden einwerben. Sie überweist das Geld an eine GmbH, die über einzelne Projekte entscheidet.
DACHSTIFTUNG
Der Vorstand (bestehend aus den Senatoren Zöllner und Sarrazin, dem Akademiepräsidenten und HU-Kuratoriumsvorsitzenden Günter Stock und zwei weiteren Mitgliedern) entscheidet über Finanzzuweisungen an die GmbH und kann Themengebiete vorgeben. Der Vorstand soll durch den Stiftungsrat kontrolliert werden, in dem sieben renommierte Forscher sitzen. Dazu kommt ein 13-köpfiger Beirat, unter anderem mit den Kuratoriumsvorsitzenden der Unis.
GMBH
Die gemeinnützige GmbH bestimmt, welche Projekte gefördert werden. Entscheidend ist hier der Aufsichtsrat mit den Präsidenten der Berliner Unis und der außeruniversitären Forschungsgemeinschaften. Eine 16-köpfige wissenschaftliche Kommission begutachtet zuvor die Projekt-Anträge. Künftig könnten für die Fördergebiete weitere GmbHs gegründet werden. tiw
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