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Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Per Klage an die Uni

TU: Verwaltungsgericht sieht freie Studienplätze. Jetzt muss die Technische Universität rund 40 zunächst abgelehnten Bewerbern nachträglich einen Studienplatz anbieten.

Vor mehr als zwei Monaten hat das Wintersemester begonnen – jetzt wird die Technische Universität rund 40 zunächst abgelehnten Bewerbern nachträglich einen Studienplatz anbieten. Das ist die Folge eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin für das Fach Wirtschaftsingenieurwesen. Die TU habe ihre Studierenden-Kapazität falsch berechnet, urteilten die Richter. Sie müsse fast ein Drittel mehr Plätze in dem Fach stellen als ursprünglich festgelegt.

Es ist seit Langem üblich, dass abgelehnte Bewerber versuchen, sich nachträglich auf einen Studienplatz in einem NC-Fach einzuklagen. Gerichte müssen dann klären, inwieweit die von einer Uni angegebene Studienplatzkapazität schlüssig ist. Grundlage für diese Berechnungen ist die staatlich festgelegte „Kapazitätsverordnung“, mit deren Hilfe das Verhältnis von Studierenden zu Lehrenden und räumlichen Kapazitäten festgesetzt wird. Meistens gelingt es auf dem Gerichtsweg allerdings nur einzelnen Bewerbern, tatsächlich an ihre gewünschte Hochschule zu kommen.

In dem konkreten Fall ist das anders. Das Gericht bemängelte dabei zahlreiche Fehler bei der Kapazitätsberechnung seitens der TU. So habe die Uni unzulässigerweise einen extra Zeitaufwand für die Betreuung von Bachelorarbeiten angesetzt, obwohl dieser bereits in dem normalen Lehrdeputat für Dozenten berücksichtigt sei. Statt, wie von der TU ursprünglich festgelegt, 272 Studienplätze im Bachelor-Wirtschaftsingenieurwesen müssten 373 Plätze angeboten werden, sagten die Richter.

„Die hohe Zahl der Plätze war auch für uns überraschend“, sagt Erik Marquardt vom Asta der TU, der abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber rechtlich berät. Dass jetzt nur etwa 40 Erstsemester zusätzlich an die Uni kommen können, liegt daran, dass nicht mehr abgelehnte Bewerber gegen die TU vor Gericht zogen. Eine Uni muss nur die Bewerber nachträglich zulassen, die gegen die Absage geklagt haben. Laut Asta sind allerdings noch Klagen in mehreren anderen Bachelor-Studiengängen offen, darunter in beliebten Fächern wie Maschinenbau und Architektur. Die Studierendenvertreter gehen laut Marquardt davon aus, dass auch dort die Richter zusätzliche Plätze in Höhe von einem Viertel bis einem Drittel der ursprünglichen Plätze festlegen werden.

Das Urteil sei durchaus „ambivalent“ zu sehen, sagt Marquardt. Die Studienbedingungen würden nicht besser, wenn auf einmal so viele zusätzliche Studierende an die TU drängen. Er appelliere an alle Professoren, sich mit voller Kraft in der Lehre zu engagieren. Auch müsse der Staat endlich seine Hochschulen besser finanzieren.

Eine Sprecherin der Technischen Universität erklärte am Montag auf Anfrage, die Universität habe den betroffenen Bewerbern zwar ein Angebot für einen Studienplatz gemacht. Sie werde aber dennoch vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Weitere Details des Urteils wolle die TU derzeit nicht kommentieren.Tilmann Warnecke

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