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Eine Wissenschaftlerin arbeitet im Labor und trägt dabei eine Schutzmaske.

© Photographee.EU - Fotalia

Erste Schritte zur Öffnung der Hochschulen: Nur noch mit Maske auf den Campus?

Nach der Bund-Länder-Einigung über Lockerungen: In Berlin diskutieren Hochschulen und Senat mögliche Wege aus dem Corona-Shutdown.

Mit der Lockerung der Restriktionen wegen der Corona-Pandemie verbinden sich auch an den Hochschulen viele Hoffnungen. Seit dem 20. März ruht der Forschungsbetrieb – sofern es nicht unmittelbar um die Bekämpfung des Covid-19-Virus geht.

Die Gelände und Gebäude sind bundesweit nahezu komplett geschlossen. Und auch die Verwaltungen arbeiten im Minimalbetrieb, der nur noch existenzielle Vorgänge wie die Auszahlung von Gehältern ermöglicht. Die Bibliotheken haben schon spätestens Mitte März ihre Lesesäle geschlossen.

Wie geht es weiter? Fest steht, dass ab dem 20. April alle Hochschulen, die dies nicht schon vor Ostern getan haben, mit einem digitalen Sommersemester beginnen. Doch wie soll darüber hinaus die am Mittwoch von Bund und Ländern beschlossene „schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs“ ab dem 4. Mai aussehen?

In der Lehre könnten „neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden“, heißt es. Bibliotheken und Archive dürften „unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“ öffnen.

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Was das für die Berliner Hochschulen bedeutet, soll Anfang kommender Woche im Senat festgelegt werden – nach Beratungen in der Covid-19-Taskforce der Senatskanzlei Wissenschaft.

„Unser Ziel ist ein gestaffeltes und zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Vorgehen“, sagt Stefanie Terp, Sprecherin der TU Berlin, auf Anfrage. Parallel zum digitalen Semesterstart werden an den Hochschulen „Szenarien etwa für die Bibliotheken, für Teile des Forschungsbetriebs und für Laborpraktika erarbeitet“, berichtet Terp. „Noch befinden wir uns jedoch im Präsenznotbetrieb“, betont die TU-Sprecherin.

Passgenaue Lösungen für kleinere und größere Einrichtungen

Gebe es dann den gemeinsamen Berliner Beschluss, müssten die Krisenstäbe der einzelnen Einrichtungen „passgenaue Lösungen finden“. Die Voraussetzungen seien höchst unterschiedlich: „Undenkbar wäre beispielsweise, dass wir die große Unibibliothek von TU und UdK am 4. Mai öffnen und plötzlich 5000 Leute vor der Tür stehen.“

Auch die allmähliche Öffnung von Laboren für dringliche Experimente und Praktika hänge von vielen Faktoren ab, unter anderem von deren Größe und von den Belüftungsmöglichkeiten.

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Auf die ausstehende neue Landesverordnung verweist auch Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach. Bestimmte Formen von Prüfungen und Praxisveranstaltungen an Hochschulen und Forschungsinstituten wolle man „perspektivisch unter bestimmten Bedingungen wieder zu ermöglichen – und gegebenenfalls auch einen eingeschränkten Zugang zu Bibliotheken“.

Der Schutz der Gesundheit stehe bei alledem im Vordergrund. Entscheidend sei, inwiefern „strikte Hygiene- und Schutzmaßnahmen“ für die Einrichtungen praktikabel seien, sagt Krach.

Nachgedacht wird offenbar über eine Anordnung, möglichst Masken zu tragen. Die müssen aber erst einmal in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung stehen.

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