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Impfung

© AFP

Impfpflicht-Debatte: Ethikrat ist gegen Zwang zu Impfungen

Der Ethikrat spricht sich gegen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht aus. Er fordert aber wirksame „mildere Maßnahmen“. Die sollen die Impfquoten zu erhöhen.

Der Deutsche Ethikrat spricht sich in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme gegen eine gesetzliche Impfpflicht aus.

Deutschland diskutiert über die Impfpflicht. Spätestens, seit das Bundesgesundheitsministerium im Mai den Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ vorgelegt hat, hat die Debatte nun auch mehr als nur theoretischen Charakter. Spahn sieht eine Impfpflicht für Kinder und Betreuer in Kitas und Schulen und Sanktionen wie den Ausschluss aus der Kita oder Bußgelder für Eltern von nichtgeimpften Schülern vor. Der Deutsche Ethikrat hat sich nun da gegen positioniert.

"Moralische Impfpflicht"

Eigentlich gebe es die Impfpflicht aber schon längst, heißt es nun in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Denn verstehe man diesen Begriff nicht juristisch, sondern im philosophischen Sinn, dann könne man von einer moralisch-ethischen „Tugendpflicht“ des Einzelnen sprechen: „Seine Kinder impfen zu lassen bzw. sich selbst um seinen Impfschutz zu kümmern, sollte ein Element der Üblichkeiten präventiver Gesundheitsvorsorge sein." Man schütze damit schließlich zugleich sich selbst und diejenigen Mitglieder der Gesellschaft, die aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen könnten. Kaum eine Neuerung in der Medizingeschichte habe „in einem solchen Maße zur Verringerung der Kindersterblichkeit und zur Gesundheit von Erwachsenen beigetragen wie die Entwicklung von Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten“.

Masern: ausrottbar, doch weiterhin Todesfälle

Als Beispiel nennt der Ethikrat die Masern: Sie sind eine objektiv gefährliche, sehr ansteckende Infektionskrankheit, die nur von Mensch zu Mensch übertragen wird und gegen die ein gut verträglicher, leicht zugänglicher Impfstoff existiert. Sie könnten somit ganz von unserem Planeten verschwinden. Tatsächlich aber fordert sie auch in Deutschland weiterhin sogar Todesopfer.
Angesichts des mangelnden Impfschutzes von Erwachsenen der Jahrgänge ab 1970, die die Kinderkrankheit meist nicht mehr durchgemacht haben, gehöre zu jener moralischen Pflicht auch, sich „Klarheit über den eigenen Impfschutz zu verschaffen". Es ist eine deutliche Aufforderung an ganz Deutschland, den Impfpass zu suchen.

Dafür, dass sich der Rat in der mit einem Fragezeichen versehenen Stellungnahme „Impfen als Pflicht?“ gegen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht ausspricht, führt er in dem Papier mehrere Begründungen an. Als besonders fragwürdig sieht der Rat angesichts der allgemeinen Schulpflicht die Durchsetzung einer gesetzlichen Impfpflicht für Schülerinnen und Schüler. Sie habe „höchst problematische Konsequenzen“. Um sie umzusetzen, würde eventuell Zwang angewendet werden müssen. Traumatisierungen von Kindern und Vertrauensverlust bei den Eltern könnten die Folge sein.

Ärzte sanktionieren

Auch beim Besuch von Kitas und Einrichtungen der Tagespflege raten die Experten von einer generellen Verknüpfung mit der Impfpflicht ab. Nur besonderen Einzelfällen solle solches zur Risikovorsorge möglich sein. Die schon bestehende verpflichtende Beratung vor dem Kita-Besuch und zusätzliche regelmäßige Besuche von Mitarbeitern der Gesundheitsämter seien als „rechtstechnische Stärkung einer moralischen Impfpflicht" zu begrüßen.

Mit Ausnahme eines Mitglieds spricht sich das Gremium aber dafür aus, dass gegen ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, etwa Lehrer oder Ärzte, Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können. „Wir müssen diejenigen Personen besonders in den Blick nehmen, die mit ihrer freien Entscheidung für ihren Beruf eine besondere Verantwortung übernommen haben“, erklärte der Jurist und stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Wolfram Höfling.

Klar positionieren sich die Ethikrat-Mitglieder auch in einem weiteren Punkt: Gegen Ärzte und Ärztinnen, die öffentlich Fehlinformationen über die Masernimpfung verbreiten, die Landesärztekammern berufsrechtliche Sanktionen vorsehen.

Risiko der Nebenwirkung

Gegen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht speziell gegen Masern spreche auch, dass sie derzeit „rein praktisch nicht präzise umsetzbar" sei, moniert der Ethikrat. Denn derzeit sind in Deutschland nur Kombinations-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zugelassen, sodass sich die Pflicht notgedrungen auch auf diese anderen Immunisierungen erstrecken würde. Kämen Vakzine nur gegen Masern auf den Markt, dann wäre wiederum zu befürchten, dass die Impfquoten für Mumps, Röteln und Windpocken abnehmen würden, gab der Sprecher der Arbeitsgruppe, der Medizinethiker und Humangenetiker Wolfram Henn, zu bedenken. Das wäre eine sehr kontraproduktive Nebenwirkung.

Im Ethikrat ist man sich auch sicher, dass es gar nicht nötig ist, die Schwelle gesetzlicher Zwangsmaßnahmen zu überschreiten. Bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO), deren Expertise im Vorfeld bei einer öffentlichen Anhörung eingeholt worden war, sieht man dies ähnlich. Man wolle „in der Sache energisch, aber behutsam in der Wahl der Verfahren vorgehen", sagte der Ratsvorsitzende Peter Dabrock. Wer Impfquoten verbessern wolle, müsse an den praktischen Barrieren ansetzen.

Praktische Barrieren wegräumen

Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören denn auch gezielte Informationskampagnen, besonders für Erwachsene, deren niedrige Impfquoten den Experten besondere Sorgen machen. Offene, unkomplizierte Impfsprechstunden für Berufstätige am frühen Vormittag oder abends und regelmäßige Impftermine in Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschule müssten angeboten werden. Auch Impf-Erinnerungssysteme in Haus- und Kinderarzt-Praxen fordert der Rat. Und angehende Ärzte sollten verpflichtet sein, Impfkurse zu besuchen. In einem am Donnerstag zeitgleich zur Stellungnahme des Ethikrats veröffentlichten Diskussionspapier sprechen sich auch Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Akademie der Wissenschaften Hamburg für ein Maßnahmenbündel aus, das Bürgern leichteren Zugang zu Impfungen und zu Informationen darüber ermöglicht. Sie tun dies ausdrücklich „unabhängig von der möglichen Einführung einer Impfpflicht“.

Der Ethikrat positioniert sich dagegen deutlich: Nur wenn „mildere Maßnahmen nicht verfangen und zu den von der WHO geforderten höheren Quoten bei der zweiten Masernimpfung für Kinder und zu höheren Impfquoten bei Erwachsenen führen sollten, könne an staatliche Eingriffe gedacht werden. Dann könnten etwa Kita-Verbote oder Geldbußen für Eltern schulpflichtiger Kinder ohne ausreichenden Impfschutz angedacht werden.

Müde, nicht contra

Die Experten sind allerdings verhalten optimistisch, das derlei nicht nötig sein wird: Immerhin bekommen schon heute 97 Prozent der Babys und Kleinkinder die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Und die Zahl der Menschen, die Impfungen klar ablehnend gegenüberstehen, ist nach Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in den vergangenen Jahren merklich gesunken. Es scheint inzwischen eher die Impf-Müdigkeit zu sein, gegen die die Impf-Moral sich behaupten muss..

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