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Forschungsorganisationen: Mehr Geld für Top-Wissenschaftler

Leistungszulagen: Der Bundestag beschließt neue Regeln für außeruniversitäre Forschungsorganisationen.

Die deutschen Forschungsorganisationen können Wissenschaftler künftig deutlich besser als bisher bezahlen. Neue Regelungen, die Ende vergangener Woche im Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen wurde, ermöglichen höhere Leistungszulagen – abweichend von Obergrenzen, die in der Verordnung zur Bundesbesoldung festgeschrieben sind. Dies sei ein wichtiger Schritt, die deutsche Forschungslandschaft für den internationalen Wettbewerb um Spitzenforscher besser aufzustellen, erklärte der forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ernst Dieter Rossmann. Neue Freiheiten erhalten die Helmholtz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Max-Planck-Gesellschaft. Ob auch die Leibniz-Gemeinschaft profitieren kann, hängt von der Zustimmung der Länder ab.

So können die Forschungsorganisationen künftig anders als bisher in Einzelfällen über die bisherige Höchstgrenze bei den Leistungszulagen hinausgehen, ohne dafür die Zustimmung der Ministerien einholen zu müssen. Flexibilisiert wird auch der sogenannte Vergaberahmen bei Besoldung. Darunter versteht man die Gesamtsumme, die für die leistungsabhängigen Bezüge zur Verfügung steht und die bisher nicht überschritten werden durfte.

Diese Deckelung hatte der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, kritisiert: „Der Vergaberahmen zwingt uns dazu, eine teure Berufung aus dem Ausland durch eine preisgünstige Berufung einer jüngeren Person auszugleichen.“ Künftig können die Forschungsgemeinschaften bei einigen Forschern auch Leistungsbezüge zahlen, ohne dass diese in den Vergaberahmen eingerechnet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt für Forscher, die aus dem Ausland, von internationalen Organisationen oder aus der Wirtschaft berufen werden.

Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses sollen zudem Auslandsaufenthalte stärker in der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Ein 2007 angekündigtes Gesetz, das den Forschungsorganisationen größere Spielräume geben sollte, war allerdings im vergangenen Jahr zurückgestellt worden. Jetzt sollen einzelne Maßnahmen erprobt werden und später in ein Gesetz einfließen.

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