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„Lehrknechte“ unerwünscht. Das neue Gesetz wird es den Berliner Universitäten erlauben, Dozenten und Mitarbeiter mit hoher Lehrverpflichtung einzustellen. Die Unis (hier das Mathematik-Gebäude der TU Berlin) wollen davon keinen Gebrauch machen. Foto: imago

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FU-Präsident Peter-André Alt: "Zöllner beschränkt unsere Autonomie"

FU-Präsident Peter-André Alt erklärt, was die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes für Unis und Studierende bedeutet.

Herr Alt, Berlins Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner will das Berliner Hochschulgesetz novellieren. TU-Präsident Jörg Steinbach hat den Senator jetzt aufgefordert, das Gesetz zu stoppen, und mit öffentlichem Widerstand der Hochschulen gedroht. Wo ist das Problem?

Die Berliner Hochschulen sind sich in ihrer Einschätzung absolut einig, dass das Gesetz mehrere wichtige Bereiche überreguliert. Es beschränkt punktuell unsere Autonomie, anstatt sie zu fördern. Das ist angesichts der guten Leistungen der Hochschulen aber nicht berechtigt.

Offenbar können die Hochschulen mit der von ihnen gewünschten größeren Autonomie gar nicht immer umgehen. So haben sie die Bachelorstudiengänge vielfach so vollgestopft, dass forschendes Lernen kaum noch möglich ist. Ist es da verwunderlich, wenn sich nun der Senator dazu eingeladen fühlt, die Zahl der Prüfungen zu begrenzen und sich auch das letzte Wort bei der Genehmigung von Studiengängen vorzubehalten?

Die Behauptung, dass die Hochschulen an der Verdichtung des Stoffes schuld sind, ist ein gut gepflegter Mythos. Es waren die Kultusministerkonferenz und der von ihr eingesetzte Akkreditierungsrat, die uns die Vorgaben für das Verhältnis von Kreditpunkten und Lehrveranstaltungen gemacht haben. Allerdings waren wir in der Vergangenheit zu nachgiebig gegenüber solchen externen Regelungen. Wenn die Zahl der Prüfungen mit dem neuen Gesetz begrenzt wird, ist das ein richtiges Signal. Richtig ist es auch, die Hochschulen zu verpflichten, die Bachelorarbeiten binnen einer bestimmten Frist zu bewerten. In anderer Hinsicht wird das Gesetz allerdings nur den Status quo beschreiben. Schon jetzt lassen wir Studierende vorläufig zum Master zu, wenn drei Viertel der Leistungen im Bachelor erbracht sind. Insgesamt frage ich mich, ob ein Gesetz nicht zu kleinteilig wird, wenn es solche Formen guter Praxis, zu denen wir uns selbst verpflichten, qua Vorgabe regelt.

Viele Studierende fühlen sich auch gestresst, weil jede einzelne Zensur – anders als im Abitur – mit in die Abschlussnote eingeht. Eine Zensurenauswahl nach Art des Abiturs wird das neue Gesetz aber nicht schaffen. Ist der Grund dafür, dass sich Berlins Hochschulen in einem bundesweiten Wettbewerb sehen, wer die Studierenden härter behandelt?

Das Gesetz wird eine Auswahl aus den Noten nicht erlauben. Allerdings ist hier ein guter Kompromiss vorgesehen. Die Fächer erhalten den Spielraum, Noten in der Anfangsphase geringer zu gewichten. Und sie können entscheiden, ob bis zu einem Viertel der Leistungen gar nicht bewertet wird.

Zöllner will auch, dass im Studium ein Auslandsaufenthalt ohne Zeitverzögerung möglich wird. Warum konnten die Hochschulen das bislang nicht garantieren?

Die Berliner Hochschulen sind seit geraumer Zeit erfolgreich bemüht, trotz der komplizierten Studienorganisation im Bachelor Zeit für Auslandsaufenthalte einzuplanen. In den Entwürfen der Studienordnungen ist zumeist der jeweils angemessene Zeitpunkt dafür genannt worden. Wie man sieht, funktioniert das, denn es gehen wieder mehr Studierende ins Ausland als direkt nach der Einführung des Bachelors. Das Gesetz will diesen Ansatz nun noch verstärken. Aber soll man den Auslandsaufenthalt wirklich zu einer Sache erklären, die Studierende vor Gericht einklagen können? Die Hochschulen meinen: nein.

Druck will Zöllner auch bei der Anerkennung von Studienleistungen ausüben, die an anderen Unis erbracht wurden. Haben Professoren, die sich damit noch schwertun, den Geist von Bologna nicht verstanden?

Die Bereitschaft, auswärts erbrachte Leistungen anzuerkennen, ist bereits sehr groß. Es wird schon im Vorfeld mit den Studierenden besprochen, welche Veranstaltungen gutgeschrieben werden können. Dennoch wird man bei der Anerkennung auch an Grenzen stoßen. Das Niveau ist eben trotz Bologna-Reform nicht an allen europäischen Hochschulen so, dass es mit unserem vergleichbar wäre. Dieses Problem kann das Gesetz nicht lösen. Wichtiger ist es, dass die Studierenden vorher abwägen, ob sie ihre Auslandsuniversität nach dem Wetter des Gastlandes oder nach akademischem Standard wählen.

Die Hochschulleitungen wollten (vergeblich) erreichen, dass Zöllner die Quote beim Übergang zum Master abschafft, wonach 20 Prozent der Plätze nach Wartezeit vergeben werden. Sie argumentieren, andernfalls wäre Berlin beim Wettbewerb um die leistungsstärksten Bachelor-Absolventen bundesweit benachteiligt. Sind die Noten wirklich dermaßen aussagekräftig, dass sie absolut gesetzt werden sollten?

Maßgeblich ist, dass wir die Zugangschancen zum Master fair gestalten müssen. Wir brauchen also ein Verfahren, das sichtbar macht, wie leicht oder schwer es an bestimmten Hochschulen ist, eine gute Note zu erhalten, damit die Zensuren mehr Aussagekraft bekommen und Berliner Absolventen nicht aufgrund strengerer Bachelorbenotung beim Masterzugang benachteiligt werden.

Zum Ärger der Studierendenvertreter erlaubt das neue Hochschulgesetz die Zwangsexmatrikulation, wenn die Studienzeit überschritten wird und Auflagen nicht erfüllt werden. Gibt es im Berliner Bachelor einen großen Teil von Studierenden, die die Regelstudienzeit deutlich überziehen?

Nein, die Durchschnittsstudiendauer liegt im Bachelor nur sehr geringfügig über der Regelstudienzeit. Das Gesetz will aber prinzipiell Sorge dafür tragen, dass die Studienzeiten eingehalten werden. Daher dürfen die Studierenden Prüfungen nicht mehr beliebig oft wiederholen, sondern nur noch zwei Mal. Der Ärger über die „Zwangsberatung“ ist im Licht der schon jetzt in den alten Studiengängen geübten Praxis übertrieben. Das Studium verzögernde Gründe wie soziale Notlagen, Krankheit oder familiäre Verpflichtungen werden selbstverständlich berücksichtigt. Es müsste schon eine Menge passieren, dass jemand wirklich zwangsexmatrikuliert wird. Unser Ziel ist es doch, die Studierenden zum Abschluss zu führen, und nicht, sie vor die Tür zu setzen.

Weil die meisten Studierenden jobben, sollen alle Studiengänge auch in Teilzeit studierbar werden. Können die Unis das organisatorisch leisten?

Als generelle Verpflichtung können wir das nicht umsetzen. Wir müssten ein System im System schaffen. Die neuen Studiengänge sind aber bereits extrem kompliziert in ihrer Organisation. Überschneidungsfreiheit zwischen Pflichtkursen von zwei Fächern zu gewährleisten, bedeutet eine enorme Herausforderung. Beim Teilzeitstudium bräuchten wir ein Doppelangebot, das wir mangels Stellenkapazität nicht vorhalten können. Allerdings glauben wir ohnehin nicht, dass berufstätige Studierende ein langwieriges Teilzeitstudium ohne soziale Absicherung wirklich wünschen. Für das spätere Studium neben dem Beruf maßgeschneidert sind die weiterbildenden Master-Studiengänge.

Auf großen Widerstand von allen Seiten stoßen Zöllners Pläne, neue Personalkategorien einzuführen: Hochschuldozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter mit einer hohen Lehrverpflichtung von 16 Wochenstunden. Könnte das in Zeiten des Studierendenandrangs nicht notwendig sein?

Man kann so mit weniger Personal zwar eine größere Lehrlast schultern. Das aber stellt die Idee der Universität infrage, in der Forschung und Lehre zusammengehören. Daher werden wir diese neuen Personalkategorien nicht einführen, was Herr Zöllner auch akzeptiert. Problematisch wird es aber, wenn plötzlich ein Finanzsenator findet, dass wir unsere Unterrichtsverpflichtungen doch viel billiger erledigen können, wenn wir Mitarbeiter mit Hauptaufgaben in der Lehre einstellen.

Die Novelle schließt aus, dass die Gruppen von Professoren, Studierenden und Mitarbeitern einander auch „über Kreuz“ in die Gremien wählen dürfen, ein in linken Kreisen lang gehegter Wunsch. Die Unipräsidenten haben darin aber immer eine basisdemokratische Bedrohung gesehen. Fühlen Sie sich nun erleichtert?

Ja, das stellt uns zufrieden. Die neu eingeführte Wahlberechtigung der Lehrbeauftragten wird allerdings von den Universitäten kritisch gesehen, weil diese Gruppe zumeist nur kurzzeitig zum Kollegium gehört. An dem sozial schwierigen Status jener Lehrbeauftragten, die keine weiteren Einnahmen haben, wird durch das Wahlrecht nichts geändert.

Seit 1998 dürfen Berlins Hochschulen mit über 60 Paragrafen des Hochschulgesetzes experimentieren, haben also viel Freiheit gewonnen. Sie haben innere Entscheidungswege gestrafft und auch von ihrer größeren Autonomie gegenüber dem Staat profitiert. Nun haben schon mehrere Wissenschaftssenatoren versprochen, das Provisorium der Erprobungsklausel auf die soliden Füße eines neuen Hochschulgesetzes zu stellen. Stört es Sie, dass das auch mit Zöllners Novelle nicht passieren wird?

Nein, die Erprobungsklausel hat sich bewährt und sollte bestehen bleiben, weil sie den Hochschulen erhebliche Flexibilität einräumt, ohne die einzelnen Statusgruppen von Entscheidungsprozessen auszuschließen.

Das Berliner Hochschulgesetz galt seit der Experimentierklausel im bundesweiten Vergleich als besonders modern. Trifft das auch heute noch zu?

Länder wie NRW oder Bayern gehen inzwischen bei der Hochschulautonomie weiter als wir. Berlin sollte daher nach vorn schauen und Modelle sinnvoller Selbstbestimmung einführen – zum Beispiel das hochschulinterne Berufungsrecht auf Probe.

Die Fragen stellte Anja Kühne.

PETER-ANDRÉ ALT (50) ist Präsident der Freien Universität Berlin. Als Vorsitzender der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten vertritt er die Berliner Hochschulen

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