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Wissen: Gegen überflüssige Eingriffe

Gesetz soll unnötige Operationen verhindern.

Eingriffe ohne medizinischen Grund gelten als Körperverletzung. Dennoch fänden viele unnötige Operationen und andere Behandlungen statt, häufig auf Druck der kaufmännischen Krankenhausleitungen, beklagen Ärzte. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie nennt Knie- und Hüftgelenkersatz sowie Wirbelsäuleneingriffe. Nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dass falschen ökonomischen Anreizen für überflüssige Therapien ein Ende zu machen ist. Mehr versteckt als veröffentlicht wurde ein Passus hierzu im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“. Danach sollen die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bis zum 30. April Empfehlungen erarbeiten, um finanzielle Anreize, etwa Bonuszahlungen an Chefärzte, für bestimmte ärztliche Leistungen zu verhindern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich schon vor Verabschiedung des Krebsregistergesetzes gewehrt – hier finde eine „unzulässige Einmischung in die arbeitsrechtliche Privatautonomie der Krankenhäuser“ statt, klagt sie.

Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf zu, er ging ihm aber nicht weit genug. Er fügte eine Entschließung hinzu. In der heißt es, dass „der Mengenentwicklung aus rein ökonomischen Gründen … begegnet werden muss“. R. St.

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